Dienstag, 21. September 2010 / 10:06:07
Nationalrat: Keine Abstriche bei der Sicherheit in Luftfahrt
Bern - Der Nationalrat will bei der Sicherheit in der Luftfahrt keine Abstriche machen. Er ist am Dienstag bei der Behandlung des revidierten Luftfahrtgesetzes Bundesrat und Ständerat gefolgt und hat Minderheitsanträge abgelehnt, die das Abweichen von internationalen Standards einschränken wollten.
Ein Minderheitsantrag von bürgerlicher Seite wollte dem Bundesrat vorschreiben, nur «in begründeten Ausnahmefällen» über internationale Standards hinausgehen zu können. Markus Hutter (FDP/ZH) warnte vor einer «übermässigen Überregulierung» und argumentierte, Sicherheit sei nicht durch mehr Vorschriften und Auflagen zu erreichen.
Andrea Hämmerle (SP/GR) erinnerte daran, dass der Ausgangspunkt für die Revision schwere Flugunfälle in der Schweiz gewesen seien. Kaum mache der Bundesrat Verbesserungsvorschläge, schon werde ihm Übertreibung vorgeworfen, sagte Hämmerle. «Wenn vor ein paar Tagen ein Flugunfall geschehen wäre, würden wir das Thema nicht so locker diskutieren, wie wir das jetzt tun.»
Antrag verwerfen
Die grosse Kammer sprach sich schliesslich mit 91 zu 78 Stimmen dafür aus, Bundesrat und Ständerat zu folgen und Antrag zu verwerfen.
Damit schreibt das Gesetz neu vor, dass der Bundesrat die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit im Luftverkehr festlegt und sich dazu an den für die Schweiz verbindlichen internationalen Vorschriften orientiert. Dabei hat er den Stand der Technik und die wirtschaftliche Tragbarkeit zu berücksichtigen.
Zweiter Minderheitsantrag
Ein zweiter Minderheitsantrag, der gleich diesen ganzen Passus streichen wollte, wurde mit 121 gegen 50 Stimmen abgelehnt.
Das revidierte Luftfahrtgesetz regelt die Aufsicht durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt und stärkt die Stellung der Luftsicherung Skyguide.
Das Geschäft geht nun für eine weitere Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.
ade (Quelle: sda)
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