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Die Initianten bestehen auf einer zwingenden Abgabe der Ordonnanzwaffe.

 
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Montag, 13. September 2010 / 17:35:48

Ständerat: Bestehendes Waffengesetz genügt

Bern - Bundesrat und Parlament empfehlen die linke Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» wie erwartet zur Ablehnung. Nach dem Nationalrat sprach sich am Montag auch der Ständerat gegen das Volksbegehren aus, mit 27 zu 15 Stimmen.

Die kleine Kammer folgte damit der Mehrheit ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. In deren Namen und im Einklang mit Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich Bruno Frick (CVP/SZ) überzeugt davon, dass das heutige Waffengesetz und das Militärgesetz genügend Schutz bieten vor Waffenmissbrauch.

Bei den Armeewaffen seien die bereits getroffenen Massnahmen - Munitionseinzug und die Möglichkeit der freiwilligen Waffenabgabe - ausreichend. Widmer-Schlumpf bezeichnete die heutigen Bestimmungen als Mittelweg.

Eher überraschend schlug sich der Glarner SVP-Ständerat This Jenny auf die Seite der Initianten. Er werde dem Volksbegehren zustimmen. Das Gewehr zuhause nütze nichts, stelle aber ein Risiko dar. Auch beim Tessiner FDP-Ständerat Dick Marty stösst das Volksbegehren durchaus auf Sympathien.

Gelegenheit macht Tote

Mitinitiantin Anita Fetz (SP/BS) hatte zuvor erklärt, sie und ihre Mitstreiter hätten vor allem die 1,5 Millionen «privatisierten Armeewaffen» im Visier, die in Schweizer Haushalten zum Teil ungesichert herumlägen. «Die sind unser grosses Problem.» Diese Waffen erleichterten Tötungsdelikte im Affekt. «Gelegenheit macht Tote», sagte Fetz.

Der Nationalrat hatte das Volksbegehren in der Sommersession mit 103 zu 66 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Initiative war im Februar 2009 mit 107'000 Unterschriften eingereicht worden. Hinter dem Begehren stehen SP, Grüne, mehrere Jungparteien, Gewerkschaften, GSoA, Friedensorganisationen, Frauenverbände, Kirchen sowie die Ärzte-Vereinigung FMH.

Abstimmungstermin noch unklar

Die Initiative fordert einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Waffen und ein Verbot jeglichen privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und so genannten Pump Actions. Weiter verlangt sie, dass die Ordonnanzwaffen im Zeughaus und nicht zuhause aufbewahrt werden. Ferner müsse der Bund ein zentrales Waffenregister einrichten.

Wann das Volk darüber abstimmen kann, ist noch offen.

fest (Quelle: sda)

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