Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Nichtigkeitsklage der Schweiz im Fluglärmstreit wurde durch das EU-Gericht abgewiesen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.fluglaermstreit.info, www.verliert.info, www.schweiz.info

Donnerstag, 9. September 2010 / 10:05:35

Schweiz verliert im Fluglärmstreit

Luxemburg - Die Schweiz hat im Fluglärmstreit mit Deutschland eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das EU-Gericht (EuG) in Luxemburg wies am Donnerstag eine Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission ab.

Ob die Schweiz das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts noch an den EU-Gerichtshof (EuGH) weiterzieht, ist noch offen, wie Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien sagte. Das Urteil werde nun von Juristen geprüft. Die politische Diskussion gehe aber weiter.

Die EU-Kommission hatte 2003 entschieden, dass die deutsche Verordnung, welche zeitliche Anflugbeschränkungen für Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen vorsieht, verhältnismässig sei. Dagegen klagte die Schweiz in Luxemburg und blitzte nun beim EU-Gericht ab.

Erfreut gezeigt

Die EU-Kommission zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut, dass das Gericht die Ansicht geteilt habe, dass die deutschen Massnahmen verhältnismässig seien.

Seinen Ursprung hatte der Gerichtsfall in einer Beschwerde, welche die Schweiz unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU 2003 bei der EU-Kommission eingereicht hatte. Diese richtete sich gegen die von Deutschland erlassene Verordnung.

Die drei Richter des EuG kamen nun zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen «keinerlei Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich» darstellen. Die Verordnung beschränke sich auf eine «blosse Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start oder vor der Landung».

Umweltschutz und Tourismusgebiet

In der Klage sprach die Schweiz auch von einer Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss und von der Unverhältnismässigkeit der deutschen Massnahmen. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung halten die Richter fest, dass die Nähe des Flughafens zu einem (deutschen) Fremdenverkehrsgebiet einen objektiven Umstand darstelle, der den Erlass dieser Massnahmen nur für den Flughafen Zürich rechtfertige.

Die Massnahmen stünden in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel, der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil des deutschen Gebiets in den Nachtstunden und am Wochenende. Deutschland habe keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung.

asu (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Leuthard trifft deutsche Spitzenpolitiker
    Donnerstag, 6. Januar 2011 / 16:50:07
    [ weiter ]
    Über 15'000 Eingaben zur Zukunft des Flughafens Zürich
    Dienstag, 2. November 2010 / 16:44:38
    [ weiter ]
    Swiss-Chef fürchtet Niedergang von Zürich-Kloten
    Sonntag, 3. Oktober 2010 / 12:26:08
    [ weiter ]
    Fluglärm-Streit: Lösung bis Ende Jahr
    Montag, 22. März 2010 / 14:55:11
    [ weiter ]
    Westerwelle betont Freundschaft mit der Schweiz
    Donnerstag, 12. November 2009 / 22:42:21
    [ weiter ]
    In Süddeutschland gibt es keinen Fluglärm
    Freitag, 30. Oktober 2009 / 13:09:32
    [ weiter ]
    Schweiz und EU treffen sich vor Gericht wieder
    Mittwoch, 9. September 2009 / 14:45:26
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG