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Das Tagebuch der Anne Frank sei eine geschichtliche Lüge, behauptete der Verurteilte. (Symbolbild: Statue von Anne Frank in Amsterdam)

 
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Mittwoch, 21. Juli 2010 / 14:59:42

Ex-Vorsitzender der PNOS verurteilt

Basel - Das Basler Strafgericht hat am Mittwoch den früheren Vorsitzenden der PNOS-Sektion Basel wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Der Angeklagte hatte das Tagebuch von Anne Frank als Lügengeschichte bezeichnet.

Der 22-jährige Angeklagte hatte im Juni einen Text unter dem Titel «Die Lügen um Anne Frank» auf der Internetseite der Sektion Basel der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) publiziert. Darin bezeichnete er das Tagebuchs des jüdischen Mädchens als eine geschichtliche Lüge. Er berief sich dabei auf einen 1980 im deutschen Magazin «Spiegel» erschienenen Artikel, in dem Zweifel an der Echtheit geäussert wurden.

Der «Spiegel»-Artikel seinerseits hatte sich auf ein Gutachten des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) bezogen. Das BKA stellte 2006 allerdings dann fest, dass die Ergebnisse seiner Untersuchungen keinerlei Zweifel an der Authentizität des Tagebuchs aufkommen lassen. Sämtliche im Original verwendeten Papiere und Schreibmittel seien zur Entstehungszeit verfügbar gewesen.

Opfer zu Tätern gemacht

Indem er die Opfer des Holocaust als Lügner bezeichne, mache er sie zu Tätern, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das seien Ungeheuerlichkeit sondergleichen. Durch solche Behauptungen würden die Opfer jedes Mal aufs Neue ermordet. Der sich selbst verteidigende Angeklagte wies den Vorwurf der Rassendiskriminierung zurück und bestritt die Strafbarkeit seiner Publikation.

Die Gerichtspräsidentin ging in ihrem Urteil mit dem Strafmass von 90 Tagessätzen über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Diese hatte 60 Tagessätze gefordert. Der Angeklagte habe den Tatbestand der Rassendiskriminierung gleich in mehreren Varianten erfüllt. Seine Behauptungen seien ein Schlag ins Gesicht von Opfern und deren Angehörigen.

Am Mittwoch war der Text auf der Webseite der PNOS Sektion Basel immer noch abrufbar. Für den Fall, dass der Text nicht unverzüglich von der Webseite entfernt würde, stellte die Gerichtspräsidentin eine weitere Strafverfolgung in Aussicht.

 

fkl (Quelle: sda)

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