Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Zürcher Behörden dürfen jetzt untereinander Informationen austauschen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.sozialhilfegesetz.info, www.verschaerft.info, www.zuerich.info

Montag, 12. Juli 2010 / 19:35:15

Zürich verschärft Sozialhilfegesetz

Zürich - Die Bekämpfung von Sozialhilfemissbräuchen im Kanton Zürich wird massiv verschärft. Der Kantonsrat hat am Montag einer entsprechenden Änderung des Sozialhilfegesetzes mit 140 gegen 2 Stimmen bei 19 Enthaltungen gutgeheissen.

Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die Verbesserung des Informationsaustausches: Sozialbehörden und Ämter sind neu verpflichtet, sich im Falle von Unregelmässigkeiten gegenseitig auszutauschen. Bisher war dies aus Datenschutzgründen nicht möglich. Ausgenommen von der Verpflichtung sind nur die Gerichte.

Drittpersonen dürfen befragt werden

Eine harte Linie eingeschlagen wird auch bei der Beschaffung von Informationen. So können die Behörden auch Drittpersonen nach den Lebensumständen der Sozialhilfebezüger befragen. Auch WG-Mitbewohner, Eltern oder ein allfälliger Arbeitgeber müssen Auskunft geben - und dies ohne Zustimmung der Betroffenen.

Mit dem revidierten Sozialhilfegesetz können vorläufig aufgenommene Ausländer, also Personen mit einer F-Bewilligung, dieselben Sozialhilfeleistungen beanspruchen wie Schweizer. Damit wird das Sozialhilfegesetz dem neuen Schweizerischen Ausländergesetz angepasst, das die berufliche und gesellschaftliche Integration dieser Ausländergruppe vorsieht.

SVP-Anträge abgelehnt

Gegen diese Regelung lief die SVP Sturm. Das Gesetz entspreche zwar weitgehend den Forderungen der Partei nach Verschärfung der Missbrauchsbekämpfung, sagte deren Sprecher. Der Anspruch von vorläufig Aufgenommenen auf Sozialhilfe gehe jedoch zu weit.

Er beantragte, die neue Regelung aus dem Gesetz zu kippen oder allenfalls dem Volk zwei Varianten - eine mit und eine ohne die umstrittenen Paragraphen - zur Abstimmung zu unterbreiten. Beide Anträge wurden jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt.

 

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Erfolgreiche Missbrauchsbekämpfung in Zürich
    Donnerstag, 31. Mai 2012 / 23:27:00
    [ weiter ]
    Weniger Sozialhilfefälle in den Schweizer Städten
    Montag, 18. Oktober 2010 / 11:08:21
    [ weiter ]
    Existenzminimum: Leben mit 400 Euro
    Freitag, 24. September 2010 / 11:56:23
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG