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Gegen den Erzbischof Zollitsch wird wegen Beihilfe zum sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt.

 
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Mittwoch, 2. Juni 2010 / 17:40:37

Deutsche Justiz ermittelt gegen Erzbischof Zollitsch

Freiburg - Gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, wird wegen Beihilfe zum sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt. Das teilte die Freiburger Staatsanwaltschaft mit und bestätigte entsprechende Medienberichte.

Der Erzdiözese Freiburg soll bekannt gewesen sein, dass es zu sexuellen Übergriffen durch einen Pater gekommen sei. Zollitsch soll als zuständiger Personalreferent im Jahr 1987 veranlasst haben, dass der Pater in Birnau am Bodensee erneut angestellt wurde.

Die wesentlichen Taten soll der Pater im Zuständigkeitsbereich der Konstanzer Staatsanwaltschaft begangen haben. Deshalb haben die Beamten am Bodensee auch die Ermittlungen übernommen. Zollitsch sei im Mai angezeigt worden, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft.

Diozöse wehrt sich

Die Freiburger Erzdiözese widersprach den Vorwürfen: «Der nun verbreitete Verdacht eines strafbaren Verhaltens von Dr. Robert Zollitsch im Zusammenhang mit dem Kloster Birnau entbehrt bereits mangels Zuständigkeit, aber auch in der Sache jeder Grundlage», heisst es in einer Mitteilung.

Zollitsch habe weder von den Vorwürfen gegen den Pater gewusst noch von seinem erneuten Einsatz. Er habe «einen solchen Einsatz schon gar nicht veranlasst», heisst es in der Stellungnahme. Dem Erzbistum sei erst seit Ende 2006 bekannt gewesen, dass es in den 60er Jahren einen Fall von sexuellem Missbrauch in der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gegeben habe.

Diozöse: Abt des Ordens trägt Verantwortung

Als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese habe Zollitsch «keinesfalls 1987 eine erneute »Anstellung dieses Paters« in Birnau veranlasst». Es gebe jedoch Hinweise, «dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte».

Der Orden unterstehe einem dort zuständigen Abt, der die alleinige Verantwortung trage. Er sei auch allein für die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums zuständig. Eine solche Gebietsabtei gehöre zu keinem Bistum und sei vollständig unabhängig vom Diözesanbischof.

 

fest (Quelle: sda)

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