Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Nef wollte nicht, dass Medien Einblick in die Einstellungsverfügung erhalten.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.journalisten.info, www.einsehen.info, www.duerfen.info, www.akten.info

Montag, 31. Mai 2010 / 10:38:08

Fall Nef: Journalisten dürfen Akten einsehen

Zürich - Die Öffentlichkeit erhält Einblick in die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen und den Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft Zürich aufgehoben.

Damit hat das Verwaltungsgericht das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Bevor die Beschwerdeführer aber tatsächlich die gewünschten Akten einsehen können, kann es noch einige Wochen dauern.

Journalisten wollten Akten-Einsicht

Gegen Nef war 2006 eine Strafuntersuchung betreffend Nötigung und weiterer Delikte zum Nachteil seiner Ex-Partnerin geführt worden. Diese Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich am 23. Oktober 2007 eingestellt.

Die Verlage Axel Springer Schweiz und Weltwoche sowie zwei Journalisten von «Beobachter» und «Weltwoche» hatten Einblick in diese Einstellungsverfügung verlangt. Die Staatsanwaltschaft willigte ein, die Akte teilweise zu öffnen.

Oberstaatsanwaltschaft verweigerte Einsicht

Dagegen legte Nef Beschwerde ein und erhielt Recht. Die Oberstaatsanwaltschaft verweigerte den Medien die Einsicht mit dem Argument, die wesentlichen Fakten seien bekannt.

Gegen die verweigerte Einsicht legten wiederum die Medien Beschwerde ein, doch sowohl das Zürcher Verwaltungsgericht als auch das Obergericht erklärten sich für nicht zuständig. Schliesslich sprach das Bundesgerichtsurteil ein Machtwort. Es hiess die Beschwerde der Verlage und der beiden Journalisten gut und wies das Zürcher Verwaltungsgericht an, die Sache rasch zu entscheiden.

 

fkl (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    So wurde das Verfahren gegen Nef eingestellt
    Freitag, 22. Oktober 2010 / 14:21:20
    [ weiter ]
    Akte Nef wird freigegeben
    Donnerstag, 21. Oktober 2010 / 12:48:19
    [ weiter ]
    Bombenleger wird zum Oberst befördert
    Mittwoch, 21. Juli 2010 / 15:38:41
    [ weiter ]
    Ex-Armeechef Roland Nef hat wieder einen Job
    Dienstag, 9. Februar 2010 / 11:11:52
    [ weiter ]
    Fall Nef: «Beobachter» will ans Bundesgericht gelangen
    Dienstag, 29. September 2009 / 17:12:50
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG