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Die Kläger meinten, dass nach dem Lissabon-Vertrag kein Staat für die Schulden anderer EU-Mitglieder haften dürfte.

 
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Samstag, 8. Mai 2010 / 12:00:44

Klage gegen Griechenland-Hilfe blitzt ab

Karlsruhe - Das deutsche Verfassungsgericht hat den Eilantrag für einen Stopp der Griechenland-Hilfe abgelehnt. Das Gericht in Karlsruhe begründete dies damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage das Rettungspaket insgesamt gefährden könne.

Deutschland hatte in dem am Freitag erlassenen Gesetz in den kommenden drei Jahren Griechenland Kredite in Höhe von 22,4 Milliarden Euro zugesagt.

Ein Termin für die endgültige Entscheidung über die Klage nannte das Gericht noch nicht. Die fünf Kläger hatten argumentiert, dass in Deutschland Inflation drohe, sollte Griechenland die Kredite nicht zurückzahlen.

Zudem warfen sie der Bundesregierung einen Verstoss gegen europäisches Recht vor, weil nach dem Lissabon-Vertrag kein Staat für die Schulden anderer EU-Mitglieder haften dürfe.

 

fkl (Quelle: sda)

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