Freitag, 7. Mai 2010 / 07:21:10
US-Anklage im Fall Polanski bleibt hart
Los Angeles - Die Anklagebehörde im Fall Roman Polanski in Los Angeles hat die Herausgabe von bisher unter Verschluss gehaltenen Protokollen aus dem Verfahren in den 70-er Jahren zurückgewiesen. Diese hatten die US-Anwälte des in der Schweiz festgehaltenen Regisseurs verlangt.
Das Gesuch sei bloss Teil einer PR-Kampagne des Regisseurs, erklärte der stellvertretende Staatsanwalt in Los Angels, David Walgren. Der Antrag beruhe nicht auf juristischen oder faktischen Grundlagen.
Vergangene Woche hatte der US-Anwalt von Polanski die Herausgabe von versiegelten Justizakten verlangt, in denen wichtige Aussagen eines früheren Staatsanwaltes enthalten sein sollen, der sich mit dem Fall des Filmemachers befasst hatte.
In ihrem Antrag hatten die Anwälte argumentiert, dass die Schweizer Behörden, die über eine Auslieferung an die USA befinden müssen, nicht im Besitze der für die Beurteilung notwendigen Akten sei.
13-Jährige zum Sex gezwungen
Dem in Polen geborenen Filmemacher wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und zum Sex gezwungen zu haben. Polanski bekannte sich damals schuldig. Am Tag vor der offiziellen Strafverkündigung floh er aber nach Frankreich.
Aufgrund eines US-Haftbefehls wurde er im Herbst bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Zurzeit wartet er in seinem Ferienchalet in Gstaad auf einen Entscheid aus Bern über eine Auslieferung an die USA.
ade (Quelle: sda)
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