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Gelder der ehemaligen Diktatoren sollen leichter an die betrogene Bevölkerung zurückerstattet werden.

 
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Mittwoch, 28. April 2010 / 14:13:08

Geld von Ex-Diktatoren schneller zurückerstatten

Bern - Die Schweiz soll künftig Gelder ehemaliger Diktatoren leichter an die betrogene Bevölkerung zurückerstatten können. Der Bundesrat hat den Entwurf für ein neues Gesetz ans Parlament überwiesen. Es soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten.

Die Vorlage sei in der Vernehmlassung bei einer «sehr grossen Mehrheit» auf Zustimmung gestossen, sagte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vor den Medien in Bern. Das neue Gesetz regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Geldern, wenn das Rechtshilfegesuch eines Staates wegen des Versagens staatlicher Strukturen zu keinem Ergebnis führt.

Nach dem Willen des Bundesrates soll in solchen Fällen das Bundesverwaltungsgericht über die Einziehung gesperrter Vermögenswerte entscheiden. Mit dem Geld sollen im Herkunftsstaat «Programme von öffentlichem Interesse» finanziert werden, wie das Aussendepartement (EDA) mitteilte. Ziel sei es, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.

Gesetzesentwurf vorgelegt

Nun hat das Parlament diesen Sommer über das Gesetz zu entscheiden. «Wir hoffen, dass es nächstes Jahr in Kraft treten kann», sagte Calmy-Rey. Damit die neuen Regeln bereits für die Duvalier-Gelder greifen, hatte der Bundesrat im Eilverfahren einen Gesetzesentwurf vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt.

Das Bundesgericht gab Anfang Februar bekannt, dass die Gelder des ehemaligen haitianischen Diktators auf Basis der heute geltenden Bestimmungen nicht an die Bevölkerung Haitis zurückerstattet werden könnten. Gleichzeitig forderte es den Bundesrat und das Parlament auf, die Rechtsgrundlage zu ändern.

Der Bundesrat blockierte in der Folge die Duvalier-Gelder ein weiteres Mal. Damit verhinderte er, dass die Gelder an die Erben ausbezahlt wurden. Ende Februar schickte er das Gesetz «über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte» in die Vernehmlassung.

ade (Quelle: sda)

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