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Hans-Rudolf Merz: Das Finanzdepartement prüft derzeit den Vorschlag, sehr hohe Löhne nicht mehr als geschäftsmässigen Aufwand gelten zu lassen.

 
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Montag, 12. April 2010 / 11:52:29

Bonus-Exzesse der UBS: Merz signalisiert Umdenken

Bern - Nun will auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz die Banken härter anpacken - zumindest ein bisschen. Sein Finanzdepartement (EFD) prüft derzeit den Vorschlag, dass sehr hohe Löhne nicht mehr als geschäftsmässiger Aufwand gelten sollen.

Dadurch würden hohe Boni für Unternehmen steuerlich unattraktiv, weil sie diese nicht mehr vom Unternehmensgewinn abziehen könnten. EFD-Sprecher Roland Meier bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA entsprechende Medienberichte.

Die Idee stammt von der Basler SP-Ständerätin Anita Fetz. Sie hatte per Motion verlangt, dass Gehälter über 1,5 Millionen Franken nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein sollen. Im Februar noch hatte der Bundesrat den Vorstoss ab mit Verweis auf «durch die Steuersystematik bedingte Umstände» abgelehnt.

Argument überzeugte nicht

Das Argument überzeugte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) nicht: Ende März beauftragte sie das EFD, die Frage vertieft zu prüfen. Inzwischen hat bei Finanzminister Merz offenbar ein Umdenken stattgefunden: Dieser stehe der Motion «mittlerweile wohlwollend gegenüber», sagte EFD-Sprecher Meier. Merz sei bereit, den Vorschlag zu prüfen.

Ob Merz damit dem Druck der SP nachgibt, konnte Meier nicht sagen. Erst letzte Woche hatte SP-Präsident Christian Levrat klar gemacht, dass seine Partei dem UBS-Steuerabkommen mit den USA nur zustimmen werde, wenn gleichzeitig eine Sondersteuer für Boni eingeführt wird.

Auch Merz weiss offenbar, dass sich die politischen Gegner allein mit einem Entgegenkommen in Sachen Boni-Besteuerung nicht zufriedengeben werden: Seine Beamten arbeiten derzeit an einer gesetzlichen Grundlage, damit die Kosten für die Amtshilfe an die USA von 40 Millionen Franken der UBS doch noch in Rechnung gestellt werden können, wie EFD-Sprecher Meier auf Anfrage bestätigte.

 

 

fest (Quelle: sda)

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