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Die Staatsanwaltschaft will das «Schlafzimmerräuber»-Verfahren einstellen.(Symbolbild)

 
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Freitag, 9. April 2010 / 12:10:55

Grobe Schnitzer bei der Solothurner Justiz

Solothurn - Die Solothurner Justizbehörden stehen in der Kritik. Wegen eines Formfehlers drohen Straftaten aus den 90er Jahren eines berüchtigten «Schlafzimmerräubers» zu verjähren. Der 39-Jährige verbüsst derzeit in einem Gefängnis eine Strafe wegen anderer Delikte.

Der Kosovare war im September 1995 vom damaligen Solothurner Kriminalgericht in Abwesenheit zu einer Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Er galt als einer der Anführer der «Schlafzimmerräuber»-Bande, die 1992 im Mittelland nachts bewaffnet in Wohnungen einstieg, die Opfer quälte und ausraubte.

Er wurde unter anderem wegen bewaffneten, bandenmässigen und lebensgefährlichen Raubes in mehreren Fällen verurteilt. Weitere Straftatbestände waren qualifizierte Notzucht sowie Freiheitsberaubung.

Staatsanwalt liess Anklage fallen

Der Staatsanwalt liess am Prozess die Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung fallen. Auf der Flucht nach einem Raub in Bettlach SO hatte sich der Kosovare zusammen mit seinem Kumpan den Weg frei geschossen.

Weil das erstinstanzliche Urteil gegen den heute 39-Jährigen nicht im kantonalen Amtsblatt publiziert wurde, ist es nie rechtskräftig geworden, wie die «Weltwoche» in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet. Nach 15 Jahren seien die Raubüberfälle verjährt.

Fall einstellen

Die Staatsanwaltschaft Solothurn will den Fall daher einstellen, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bestätigte. Die Parteien hätten Gelegenheit, Einsicht in die Akten zu nehmen und Beweisergänzungsanträge zu stellen.

Nach Ablauf der Frist vom kommenden Montag werde die mittlerweile zuständige Staatsanwältin entscheiden, ob sie das Verfahren tatsächlich einstellen wolle.

ade (Quelle: sda)

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