Donnerstag, 25. März 2010 / 11:22:57
Freispruch im Jungfrau-Drama rechtskräftig
Bern - Die Anklage akzeptiert das Urteil im Jungfrau-Drama. Der Auditor des Militärgerichts 7 hat seine Appellation zurückgezogen, wie die Militärjustiz mitteilte. Damit wird der Freispruch der beiden Bergführer rechtskräftig.
Nach dem Bergunfall, bei dem sechs Militärangehörige starben, waren diese der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften angeklagt worden. Beim Prozess im vergangenen November kam das Militärgericht aber zum Schluss, dass die Bergführer den Unfall nicht verschuldet hatten.
Der Entscheid, durch einen Steilhang direkt zum Jungfrau-Gipfel aufzusteigen, sei zwar objektiv falsch gewesen. Die Bergführer hätten aber nicht pflichtwidrig gehandelt, als sie die Lawinengefahr als «mässig» einstuften. Letztlich seien die abgestürzten Wehrmänner Opfer einer seltenen «heimtückischen Schwachschicht» im Schnee geworden, befand das Gericht.
Appellation zurückgezogen
Diese Argumentation und die schriftliche Begründung des Urteils ist für Auditor Maurus Eckert «juristisch im Wesentlichen nachvollziehbar», wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Chance für eine Verurteilung in der zweiten Instanz habe er als gering beurteilt und darum die vorsorglich eingereichte Appellation zurückgezogen.
Der Ankläger stützt sich dabei ausschliesslich auf eine juristische Analyse. Es sei klar, dass das Urteil für die Angehörigen unbefriedigend sei, sagte Eckert. Auf die Erfolgsaussicht in einem Appellationsprozess habe dies aber keinen Einfluss. Die Angehörigen haben im Militärprozess nicht die Möglichkeit, ein Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Beim Unglück im Jungfrau-Massiv waren am Vormittag des 12. Juli 2007 fünf Rekruten im Alter zwischen 20 und 23 Jahren sowie ein Wachtmeister ums Leben gekommen.
ade (Quelle: sda)
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