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Freitag, 19. März 2010 / 23:08:51

Zwillingsmord: Nur leicht verminderte Schuld

Zürich - Eine höchstens leichte Verminderung der Schuldfähigkeit attestierte Gerichtspsychiater Frank Urbaniok der 36-jährigen Angeklagten im Zwillingsmord-Prozess vor dem Zürcher Geschworenengericht.

In seinen Ausführungen empfahl Urbaniok eine Therapie im Strafvollzug - falls denn das Gericht zu einem Schuldspruch komme.

Das Risiko für künftige schwere Delikte sei bei der Angeklagten aufgrund von deren Persönlichkeitsstörungen «deutlichst» höher als bei der Normalbevölkerung. Dabei wären durchaus nicht nur Kinder potenzielle Opfer, sagte Urbaniok.

Bei der Frau diagnostizierte er eine «nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung» mit zwanghaften Aspekten, einer negativen Wahrnehmung der Aussenwelt sowie instabilem Realitätsbezug - also einer beliebigen Auswechslung von Wahrheit und Fantasie.

Diese Merkmale passten sehr gut zu den Deliktmerkmalen, sagte der Psychiater. Die Lebenssituation der Angeklagten war in den ein, zwei Jahren vor der Tat zunehmend kompliziert und unüberschaubar geworden.

«Ideen, die anderen nicht einfallen»

Bei der Suche nach einer Lösung aus der verfahrenen Situation kam der instabile Realitätsbezug zum Tragen. Die Frau konnte Ideen entwickeln, «die anderen Menschen nicht einfallen», so der Psychiater.

Bei der Realisierung der Idee, die Kinder und damit eine Schwierigkeit aus dem Weg zu räumen, spielte schliesslich die Zwanghaftigkeit eine Rolle - immer unter der Annahme der Täterschaft der Frau, von der die Gutachter auszugehen hatten.

Am Freitagvormittag hatte Urbaniok auch sein Gutachten über den Vater der getöteten Zwillinge präsentiert, der zu Beginn ebenfalls verdächtigt worden war. Der Psychiater hatte aber keinerlei risikorelevanten Befunde feststellen können - der Mann habe eine völlig normale Persönlichkeit.

Die Urteilseröffnung ist am kommenden Freitag vorgesehen.

ht (Quelle: sda)

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