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Hundehalter müssten heute sämtliche kantonalen Hundegesetze kennen, lautet ein Argument.

 
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Montag, 15. März 2010 / 20:43:38

Gesamtschweizerisch einheitliche Hunderegeln

Bern - Der Ständerat will die Haltung gefährlicher Hunde landesweit einheitlich regeln: Er möchte nicht, dass die Kantone strengere Bestimmungen erlassen können als der Bund. Der Nationalrat hatte schärfere kantonale Gesetze zulassen wollen.

Auch im Ständerat war der Eingriff des Bundes umstritten. Die Befürworter warnten vor einem Flickenteppich mit 26 unterschiedlichen Regelungen. Wenn am Ende doch in jedem Kanton andere Regeln gälten, brauche das Parlament gar kein nationales Gesetz zu erlassen, gab Theo Maissen (CVP/GR) zu bedenken.

«Hier liegt der Hund begraben», stellte auch Felix Gutzwiller (FDP/ZH) fest. Und Hansruedi Stadler (CVP/UR) monierte, es gehe doch nicht an, dass ein Hundehalter sämtliche kantonalen Gesetze kennen müsse für den Fall, dass er beim Gassi Gehen zufällig einmal eine Kantonsgrenze überschreite. «Wenn wir keine einheitliche Lösung finden, ist diese Übung für die Katz.»

Die Gegner monierten, das nun vorliegende Hundegesetz sei lasch, und deshalb sollten weitergehende kantonale Regeln nicht unterbunden werden. «Wenigstens sollten wir den Kantonen die Möglichkeit lassen, strengere Gesetze zu erlassen», sagte Géraldine Savary (SP/VD).

Gegen Verbot im Freien

Der Ständerat änderte die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage auch in anderen Punkten. So sprach er sich gegen ein generelles Verbot aus, Hunde im öffentlichen Raum frei laufen zu lassen.

Im Gegenzug führte der Rat eine Verschärfung ein: Nach seinem Willen soll der Bundesrat für die Haltung «potenziell gefährlicher Hundetypen» eine Haltebewilligung vorschreiben müssen. Eine Minderheit hatte ihm nur die Möglichkeit dazu geben wollen.

Das Gesetz verzichtet auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen, obwohl inzwischen viele Kantone solche Kataloge kennen.

Zurück in den Nationalrat

Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie in Schulanlagen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.

Der Ständerat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Sie geht zurück an den Nationalrat.

ht (Quelle: sda)

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