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Das Volk hat für das Minarettverbot gestimmt.

Das Minarettverbot wird im Text als Verstoss gegen «internationale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und Religionsfreiheit» bezeichnet.

 
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Mittwoch, 10. März 2010 / 18:03:06

Schweiz droht Verurteilung durch UNO

Genf - Wegen des Minarett-Verbots muss sich die Schweiz auf deutliche Kritik des UNO-Menschenrechtsrats einstellen. Beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will man diese Verurteilung nicht einfach hinnehmen.

Die Schweiz werde ihren Unmut über eine Resolution zum Ausdruck bringen, allerdings erst, wenn der Vorstoss im Menschenrechtsrat behandelt werde, sagte EDA-Sprecher Raphaël Saborit auf Anfrage.

Religionsfreiheit

In der Schweiz erlaubte die Religionsfreiheit jedem Bürger, seine Religion frei auszuüben.

In einem Resolutionsentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag, verurteilt das Gremium das Minarett-Verbot als «Ausdruck der Islamophobie». Ausserdem wird das Verbot als Verstoss gegen «internationale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und Religionsfreiheit» bezeichnet.

Gefährliche Folgen

Die Massnahme nähre «Diskriminierung, Extremismus und Vorurteile, die zu Polarisierungen und Spaltungen mit gefährlichen Folgen führen», heisst es.

Der UNO-Menschenrechtsrat soll bis zum Ende seiner Sitzungsperiode am 26. März über den Text abstimmen. Hinter der Resolution stehen islamische Länder sowie die afrikanische Gruppe. Im Menschenrechtsrat nehmen die arabischen Länder eine wichtige Position ein.

Das Schweizer Stimmvolk hatte sich in einem Referendum Ende November für ein in der Verfassung verankertes Bauverbot für Minarette ausgesprochen. Die Initiative erreichte eine Zustimmung von 57,5 Prozent. Der Ausgang des Referendums hatte vor allem in muslimisch geprägten Ländern für Empörung gesorgt.

Abstimmung für ungültig erklären

Aussenministerin Micheline Calmy-Rey war am 2. März in Genf mit dem Generalsekretär der Organisation der islamischen Konferenz (OCI), Ekmeleddin Ihsanoglu, zusammengetroffen. Dabei hatte Ihsanoglu erneut den Wunsch der islamischen Länder geäussert, die Schweiz möge den Urnengang vom 29. November als ungültig erklären.

sl (Quelle: sda)

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