Mittwoch, 17. Februar 2010 / 15:11:47
UBS-Klage: SP blitzt bei Staatsanwaltschaft ab
Zürich - Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich will definitiv kein Strafverfahren wegen der UBS-Steueraffäre durchführen. Sie hat auch eine zweite Strafanzeige der SP Schweiz gegen die ehemaligen UBS-Manager abgewiesen.
Die zweite Eingabe der SP vom 15. Januar dieses Jahres habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mit. Sie stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten der ehemaligen Führungscrew der UBS vorliegt.
Die kritische Lage der UBS sei von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) bereits im Februar 2009 offen kommuniziert und von der Staatsanwaltschaft III damals entsprechend berücksichtigt worden, heisst es in der Mitteilung. Die Entwicklung werde aber weiterhin «ergebnisoffen» verfolgt.
Die SP Schweiz bezeichnete den Entscheid der Zürcher Justiz in einer Mitteilung als unverständlich. Offenbar sei der Staatsanwaltschaft die Beweisführung zu kompliziert. Die Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Gehilfenschaft zum Steuerbetrug stünden damit noch immer im Raum.
Es sei nun klar, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Vorfälle rund um den Fast-Bankenkollaps um so dringlicher sei. Ansonsten blieben die Anstiftung und Beihilfe zur Verletzung von Steuerrecht und Höchstrisiko-Strategien bis zum Beinahe-Konkurs der UBS weiterhin im Dunkeln. Die UBS wollte den Entscheid der Zürcher Justiz nicht kommentieren.
«Schon von sich aus untersucht»
Die SP war bereits mit einer ersten Strafanzeige bei der Zürcher Justiz abgeblitzt. Im vergangenen Dezember entschied diese, die ehemalige Führungsspitze der UBS könne nicht strafrechtlich belangt werden.
In ihrem jüngsten Entscheid erinnert die Staatsanwaltschaft daran, dass sie schon vor der Strafanzeige der SP von sich aus die UBS-Steueraffäre untersucht habe. Ab Februar 2008 seien insbesondere auch die grenzüberschreitenden Bankdienstleistungen der UBS für amerikanische Kunden analysiert worden.
Im Dezember kam die Zürcher Justiz zum Schluss, dass mangels eines Verdachts auf ein nach Schweizer Recht strafbares Verhalten« keine Strafanzeige eröffnet werde.
ht (Quelle: sda)
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