Montag, 15. Februar 2010 / 12:19:56
Lärm-Beschwerde wegen Kirchglocken abgewiesen
Lausanne - Die Glocken der reformierten Kirche in der Zürcher Oberländer Gemeinde Gossau dürfen nachts wie bis anhin die Zeit schlagen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners abgewiesen, der durch den übermässigen Lärm in seinem Schlaf gestört wird.
Der Eigentümer einer 50 Meter vom Kirchturm entfernten Liegenschaft hatte bereits 2005 vom Gossauer Gemeinderat erfolglos gefordert, dass die Stunden- und Viertelstundenschläge der Kirche zwischen 21.45 Uhr und 6 Uhr morgens einzustellen seien.
Die Zürcher Baurekurskommission III wies die Eingabe des lärmgeplagten Anwohners 2007 ab. Im vergangenen Mai kam das Zürcher Verwaltungsgericht zum Schluss, dass die Lärmschutzvorschriften tatsächlich nicht eingehalten seien. Auf Sanierungsmassnahmen dürfe gleichwohl verzichtet werden.
Zwar betrage der maximale Lärmpegel bei spaltweise geöffnetem Fenster im Schlafzimmer des Betroffenen 63 Dezibel und liege damit über dem Grenzwert von 60 Dezibel für nächtlichen Fluglärm. Dadurch werde die kritische Schwelle überschritten, ab welcher mit Aufwachreaktionen zu rechnen sei.
Zeitschlag als Tradition mitgetragen
Allerdings seien nur wenige Personen betroffen. Der nächtliche Zeitschlag der Kirche werde zudem von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung in der Landgemeinde akzeptiert und als langjährige Tradition mitgetragen. Eine gänzliche Einstellung des Zeitschlagens in den Nachtstunden würde diese Werte verletzen.
Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts gelangte der Anwohner ans Bundesgericht, das seine Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen hat. Laut den Richtern in Lausanne haben ihre Zürcher Kollegen die lärmrechtlichen Sanierungserleichterungen zu Recht gewährt.
fkl (Quelle: sda)
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