Freitag, 20. November 2009 / 09:39:35
Karadzic will mit Pflichtanwalt nicht kooperieren
Den Haag - Im Völkermord-Prozess gegen Radovan Karadzic hat das UNO-Tribunal für Ex-Jugoslawien den Londoner Anwalt Richard Harvey als Pflichtverteidiger bestellt. Das Gericht reagierte damit auf die Weigerung des Angeklagten, seinen Boykott des Verfahrens aufzugeben.
Nach dem Entscheid für den mit internationalen Strafsachen vertrauten britischen Juristen bekräftigte Karadzic seine Ablehnung eines Pflichtanwalts. Er sei nicht bereit, mit Harvey zu kooperieren, liess der Angeklagte über einen Sprecher mitteilen.
Der ehemalige Führer der bosnischen Serben ist in elf Punkten wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt. Er soll persönlich für die Vertreibung und Ermordung Zehntausender Muslime und Kroaten während des Bosnienkrieges von 1992 bis 1995 verantwortlich sein. Insgesamt fielen dem Krieg etwa 100'000 Menschen zum Opfer.
Wegen Boykott Pflichtverteidiger ernannt
Zur Ernennung eines Pflichtverteidigers entschloss sich das UNO-Tribunal, nachdem der Angeklagte im Oktober die Eröffnung seines Prozesses boykottierte. Das Verfahren war daraufhin unterbrochen worden.
Da Karadzic erlaubt worden war, als sein eigener Anwalt aufzutreten, konnte das Verfahren nach der Verlesung der Anklage nicht ohne ihn fortgesetzt werden. Der nun benannte Verteidiger soll Karadzic zumindest immer dann vor Gericht vertreten, wenn dieser sich wieder weigert zu erscheinen.
Der Prozess kann frühestens am 1. März fortgesetzt werden. Bis dahin hat Harvey Zeit, sich in die Anklage einzuarbeiten, die einschliesslich der Beweisdokumente mehr als eine Million Seiten umfasst.
tri (Quelle: sda)
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