Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Gemäss Bundesrat ist der Einsatz von «Snus» gesundheitsschädigend. (Archivbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.nikotin-ersatz.info, www.krankenkassen.info, www.zahlen.info, www.nicht.info

Freitag, 20. November 2009 / 00:00:07

Krankenkassen zahlen nicht für Nikotin-Ersatz

Bern - Da die Wirksamkeit von Nikotin-Ersatzprodukten nicht erwiesen ist, will sie der Bundesrat nicht durch die Krankenkasse bezahlen lassen. Trotzdem sollten sich Raucher nach Ansicht des des Bundesrats eher mit Hilfe solcher Produkte entwöhnen als mit dem Kautabak «Snus».

Wie der Bundesrat in einer Antwort auf eine Interpellation von Christian Wasserfallen (FDP/BE) schreibt, enthält der vor allem in Schweden verbreitete «Snus»-Tabak eine grosse Zahl Schadstoffe. Es sei nachgewiesen, dass «Snus» Bauchspeicheldrüsen- und Mundkrebs verursache sowie das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöhe.

Wasserfallen hatte in seiner Anfrage insinuiert, dass «Snus» ein probates Ersatzprodukt für ausstiegswillige Raucher sein könnte. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden: Aufhörwillige Tabakkonsumenten sollten sich an die rezeptfreien Nikotinersatzprodukte halten. Dies sei eine wirksame und sichere Alternative mit geringem Suchtpotenzial.

In einer Antwort auf eine Motion von Joseph Zisyadis (PdA/VD) lässt die Landesregierung gleichzeitig durchblicken, dass sie von der Wirksamkeit dieser Produkte nicht restlos überzeugt ist. Noch sei nicht nachgewiesen, dass sie über einen längeren Zeitraum zu einer Nikotinabstinenz führten.

Deshalb sollten Raucherentwöhnungsprodukte auch nicht von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. In die Spezialitätenliste könne ein Arzneimittel erst aufgenommen werden, wenn dessen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sei.

bert (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesrat verbietet Rauchen in Lokalen ab Mai
    Mittwoch, 28. Oktober 2009 / 12:08:24
    [ weiter ]
    Zahl der Raucher in der Schweiz geht weiter zurück
    Montag, 18. Mai 2009 / 12:12:35
    [ weiter ]
    Rauchloser Tabak von Philip Morris
    Mittwoch, 4. Februar 2009 / 16:59:44
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG