Montag, 16. November 2009 / 20:01:13
Bergführer fanden Lawinen-Verhältnisse unbedenklich
Chur - Die beiden Bergführer des Jungfrau-Dramas stuften die Schneeverhältnisse am Unfalltag als unbedenklich ein. Das haben sie zum Auftakt des Militärprozesses in Chur bekräftigt. Ein Expertengutachten kommt zu einem anderen Schluss.
Der Gerichtsverhandlung im Churer Grossratssaal begann mit einer Gedenkminute an die am 12. Juli 2007 an der Jungfrau verunglückten fünf Rekruten und einen Wachtmeister der Gebirgsspezialisten-RS von Andermatt UR. Ein Schneebrett hatte sie über tausend Meter tief in den Tod gerissen. Sechs weitere Rekruten und die beiden Bergführer wurden nur vom Rand der Lawine erfasst und überlebten.
Vor mehreren Dutzend Angehörigen erklärten die Angeklagten im Churer Grossratssaal, wie sie zu der Entscheidung kamen, den Jungfraugipfel nicht auf der mit Eisenstangen gesicherten Normalroute zu besteigen. Sie wählten die steile Direktroute.
«Mässige» Gefahr
Die Lawinengefahr am Unfalltag beurteilten sie als «mässig». Weder am Vortag bei der Besteigung des Mönchs, noch an der Jungfrau hätten sie Alarmzeichen bemerkt, die auf eine «erhebliche» Lawinengefahr hingewiesen hätten, sagten die Bergführer.
Ein Gutachten des Eidg. Institutes für Schnee und Lawinenforschung SLF stuft die Lawinengefahr aber als «erheblich» ein.
Für die Anklage dagegen steht schon jetzt fest, dass die Lawinensituation unsorgfältig beurteilt worden war. Angesichts der Steilheit des Geländes, der Absturzgefahr und der Triebschneeansammlung hätten die Bergführer die Tour vorher abbrechen müssen. Damit hätte laut dem militärischem Ankläger Maurus Eckert der Tod der sechs Wehrmänner mit grösster Wahrscheinlichkeit verhindert werden können.
Freiheitsstrafen oder Geldstrafen drohen
Die beiden Bergführer müssen sich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verletzung von Dienstvorschriften verantworten. Ihnen drohen mehrjährige Freiheitsstrafen oder Geldstrafen. Das Urteil wird am Freitag erwartet.
Zum Prozessauftakt entschied das Gericht, dass die Familien der verunglückten Rekruten nicht als Zivilkläger auftreten dürfen. Das Gericht wies die von zwei Opferfamilien gestellten Begehren ab.
fest (Quelle: sda)
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