Donnerstag, 17. September 2009 / 13:43:08
Freispruch für zwei ex-Sozialhilfe-Controllerinnen
Zürich - Keine Verletzung des Amtsgeheimnisses: Das Bezirksgericht Zürich hat zwei ehemalige Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartementes frei gesprochen.
Damit folgte das Bezirksgericht der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch und eine bedingte Strafe von je 50 Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe gefordert.
Die beiden Sozialhilfe-Mitarbeiterinnen hatten der «Weltwoche» im Frühling 2007 vertrauliche Informationen weitergegeben, die eklatante Missstände aufzeigen sollten. Dies hatten sie vor Gericht zugegeben.
Die Veröffentlichung einzelner Fälle löste eine grosse Sozialhilfe-Debatte aus. Im Juli 2008 trat Amtsvorsteherin Monika Stocker schliesslich aus gesundheitlichen Gründen zurück. Zudem wurden verschiedene Verbesserungen vorgenommen und Veränderungen des Systems eingeleitet.
fkl (Quelle: sda)
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