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Viel Arbeit für die Steuerverwaltung: 70 Beamte befassen sich mit dem Amtshilfegesuch.

 
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www.us-steuerbehoerde.info, www.amtshilfegesuch.info, www.ubs.info, www.der.info

Montag, 31. August 2009 / 18:41:57

UBS: Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörde

Bern - Das Amtsgehilfegesuch der amerikanischen Steuerbehörde IRS zur Herausgabe von 4450 UBS-Konten ist am Montag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern eingetroffen. Innerhalb eines Jahres müssen die Juristen das Gesuch bearbeitet haben.

Die Steuerverwaltung behandle das neue Amtshilfegesuch beschleunigt, teilte das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit. Rund 40 verwaltungsintern rekrutierte Juristen und Steuerspezialisten befassen sich damit. Dazu kommen bis zu 30 Spezialisten eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Die eingesetzte Projektorganisation steht unter der Aufsicht der Steuerverwaltung.

Zeitdruck

Gemäss der am 19. August erzielten Vereinbarung zwischen der Schweiz und den USA im Streit um UBS-Kundendaten muss die Eidg. Steuerverwaltung innerhalb von 90 Tagen in den ersten 500 Fällen eine Schlussverfügung über die Herausgabe der verlangten Informationen erlassen. Für alle übrigen Schlussverfügungen gilt eine Frist von 360 Tagen.

Die UBS ihrerseits hat die vom Amtshilfegesuch betroffenen Kontoinformationen bereitzustellen und für die Behandlung durch die Steuerverwaltung aufzubereiten. Dazu hat sich die Grossbank in einer separaten Vereinbarung mit der amerikanischen Steuerbehörde verpflichtet.

Anspruch auf Akteneinsicht

Die Verfahrensrechte der betroffenen Personen, insbesondere ihr Anspruch auf Akteneinsicht, werden im Amtshilfeverfahren der Steuerverwaltung gewährleistet, wie das EFD versicherte. Zu den Rechten gehört auch die Möglichkeit, die Schlussverfügungen der Steuerverwaltung beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.

Im Steuerstreit mit den USA war die UBS mit einem blauen Auge davongekommen. Von 52'000 Konten wollte die US-Steuerbehörde IRS ursprünglich die Daten. Nun muss die UBS im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens nach den Kriterien des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nur Informationen von höchstens 4450 Konten an die Amerikaner transferieren.

Verzicht auf Klage

Die amerikanische Justiz verzichtet dafür auf eine Klage gegen die UBS, die sie beim zuständigen Bundesbezirksgericht Miami eingereicht hatte. Die UBS wird in den USA nicht einmal eine Geldstrafe entrichten müssen.

Das grösste Amtshilfeverfahren, das bisher auf die Schweiz zugekommen ist, dürfte nach früheren Angaben von Finanzminister Merz schätzungsweise 40 Mio. Fr. kosten.

fest (Quelle: sda)

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