Dienstag, 18. August 2009 / 17:51:20
Fall Lucie: Aargau beschliesst siebentägige Sicherheitshaft
Aarau - Der Aargauer Grosse Rat zieht Konsequenzen aus dem Tötungsdelikt Lucie von Anfang März. Das Parlament hat beschlossen, dass auf Bewährung entlassene Straftäter rascher in Sicherheitshaft gesetzt werden können. Diese Haft dauert höchstens sieben Tage.
Der entsprechenden Verschärfung der kantonalen Strafprozessordnung stimmte das Parlament diskussionslos zu. Alle Fraktionen waren sich schon zuvor einig gewesen, dass die Tötung des 16-jährigen Au-Pair-Mädchens in Rieden bei Baden auch auf Gesetzesstufe Folgen haben müsse.
Der geständige Täter war auf Bewährung aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden. Er hatte Lucie am 4. März in seiner Wohnung getötet. Die Vollzugsbehörden waren über Probleme des 25-Jährigen informiert.
Die Sicherheitshaft soll vom kommenden Jahr an gelten und höchstens sieben Tage dauern. Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass die zuständige Behörde eine Sicherheitshaft von bis zu 14 Tagen verhängen kann.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) schätzte diese Dauer jedoch aus verfassungsrechtlichen Überlegungen als «problematisch» ein. Der Bund stützte sich dabei auf die Rechtssprechung des Bundeesgerichtes. Daher verkürzte der Aargau die Haftdauer in der Strafprozessordnung gemäss Regierungsrat «auf das Erforderliche».
smw (Quelle: sda)
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