Mittwoch, 29. Juli 2009 / 10:53:12
Kander-Unglück: Vorgesetzter bleibt straffrei
Bern - Der direkte Vorgesetzte des Kompaniekommandaten, der im Juni 2008 die tödliche Bootsfahrt auf der Kander organisiert hatte, bleibt straffrei. Dies hat der Auditor der Militärjustiz entschieden.
Dem direkten Vorgesetzten des Kompaniekommandanten könne keine Verletzung von Dienstvorschriften oder anderes strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden, bestätigte Frank Zellweger, Sprecher der Militärjustiz, entsprechende Medienberichte.
Der Major wird sich daher nicht vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.
5 Wehrmänner ertrunken
Ob der Kompaniekommandant wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestellt wird, wird der Auditor in nächster Zeit entscheiden, so Zellweger weiter. Das Verfahren zum Kander-Unglück werde prioritär behandelt. Es wurde Anfang Juli vom militärischen Untersuchungsrichter der Anklagebehörde übergeben.
Bei der Bootsfahrt auf der Kander waren zehn Wehrmänner mit einem Schlauchboot gekentert. Fünf Personen, unter ihnen der Kompaniekommandant, konnten sich ans Ufer retten, fünf Kameraden kamen in den Wasserstrudeln ums Leben.
tri (Quelle: sda)
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