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Einige Kanton haben eine Bewilligungspflicht für gefährliche Rassen eingeführt.

 
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Freitag, 10. Juli 2009 / 13:13:58

Aargau verschärft Hundegesetz

Aarau - Die Aargauer Regierung will das kantonale Hundegesetz verschärfen. Halter von potenziell gefährlichen Hunden sollen künftig eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen müssen. Dem Regierungsrat dauert es zu lang, eine Lösung auf Bundesebene abzuwarten.

Der Aargauer Vorschalg geht vor allem in der Prävention und bei der Ausbildung der Hundehalter weiter als die nationalrätliche Fassung, wie die Aargauer Staatskanzlei mitteilte. Der Aargau will die Hundehalter in die Pflicht nehmen.

Eine kantonale Halteberechtigung soll sicherstellen, dass nur noch genügend ausgebildete Personen einen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial halten können. Auf das Verbot von Rassen wird verzichtet.

Weil der kantonale Erlass mit dem nationalrätlichen Entwurf vereinbar sei, will die Regierung die Bundeslösung nicht abwarten. Zum einen sei das aus dem Jahr 1871 stammende Hundegesetz überholt, zum anderen habe der Schutz der Bevölkerung Priorität.

Verbot bestimmter Hunderassen

Im Kanton Zürich hat das Stimmvolk im vergangenen November ein strengeres Hundegesetz mit über 60 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Vier Rassenhundeklubs und weitere Hundehalter haben jedoch beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde dagegen eingereicht.

Das Verbot bestimmter Hunderassen verstosse gegen die in der Verfassung verankerten Grundrechte, argumentierten die Kläger. Im Kanton Genf nahm das Stimmvolk im Februar 2008 eine Initiative zum Verbot von Kampfhunden mit 90 Prozent Ja-Stimmen an.

Die Kantone Thurgau, Schaffhausen und Tessin haben eine Bewilligungspflicht für gefährliche Rassen eingeführt. Auf Bundesebene hat der Nationalrat ein Hundegesetz Anfangs Juni verabschiedet. Der Ständerat befasst sich frühestens in der Wintersession damit.

smw (Quelle: sda)

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