Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Schweiz hat das Übereinkommen zur Kernenergiehaftpflicht ratifiziert.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.kernenergiehaftpflicht.info, www.ratifiziert.info, www.abkommen.info, www.schweiz.info

Montag, 6. Juli 2009 / 14:10:44

Schweiz ratifiziert Abkommen zu Kernenergiehaftpflicht

Bern - Die Schweiz hat das Pariser Übereinkommen und das Brüsseler Zusatzabkommen zur Kernenergiehaftpflicht ratifiziert. Die Abkommen verbessern den Opferschutz in der Schweiz bei einem AKW-Unfall im Ausland und umgekehrt.

Voraussetzung für die Ratifizierung war die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung. Mit der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes wurde diese Vorgabe vom Parlament im Juni 2008 erfüllt, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte.

Das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz kann aber erst in Kraft treten, wenn das Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen in Kraft tritt. Dafür muss dieses von zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten - darunter 13 EU-Mitglieder - ratifiziert werden. Die EU entschied sich für eine gemeinsame Ratifizierung. Laut BFE sind die Voraussetzungen dazu aber erst in 5 EU-Mitgliedstaaten gegeben.

In der Zwischenzeit laufen in der Schweiz die Arbeiten zur neuen Kernenergiehaftpflicht-Verordnung. Diese wird vom Bundesrat voraussichtlich 2010 verabschiedet und danach zusammen mit dem neuen Haftpflichtgesetz in Kraft gesetzt werden.

In diesem wurde die minimale national aufzubringende Deckungssumme an die internationalen Vorgaben angepasst und von 1 auf 1,8 Milliarden Franken erhöht.

Das Pariser und das Brüsseler Übereinkommen vereinfachen laut BFE die Entschädigungsverfahren und damit den Opferschutz, falls Schweizer von einem nuklearen Unfall im Ausland betroffen wären. Für die Schweiz gelten in einem solchen Fall die gleichen Vorschriften.

smw (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Kritik an geringer Haftpflicht der Atomindustrie
    Dienstag, 20. November 2007 / 09:40:59
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG