Montag, 6. Juli 2009 / 14:10:44
Schweiz ratifiziert Abkommen zu Kernenergiehaftpflicht
Bern - Die Schweiz hat das Pariser Übereinkommen und das Brüsseler Zusatzabkommen zur Kernenergiehaftpflicht ratifiziert. Die Abkommen verbessern den Opferschutz in der Schweiz bei einem AKW-Unfall im Ausland und umgekehrt.
Voraussetzung für die Ratifizierung war die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung. Mit der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes wurde diese Vorgabe vom Parlament im Juni 2008 erfüllt, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte.
Das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz kann aber erst in Kraft treten, wenn das Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen in Kraft tritt. Dafür muss dieses von zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten - darunter 13 EU-Mitglieder - ratifiziert werden. Die EU entschied sich für eine gemeinsame Ratifizierung. Laut BFE sind die Voraussetzungen dazu aber erst in 5 EU-Mitgliedstaaten gegeben.
In der Zwischenzeit laufen in der Schweiz die Arbeiten zur neuen Kernenergiehaftpflicht-Verordnung. Diese wird vom Bundesrat voraussichtlich 2010 verabschiedet und danach zusammen mit dem neuen Haftpflichtgesetz in Kraft gesetzt werden.
In diesem wurde die minimale national aufzubringende Deckungssumme an die internationalen Vorgaben angepasst und von 1 auf 1,8 Milliarden Franken erhöht.
Das Pariser und das Brüsseler Übereinkommen vereinfachen laut BFE die Entschädigungsverfahren und damit den Opferschutz, falls Schweizer von einem nuklearen Unfall im Ausland betroffen wären. Für die Schweiz gelten in einem solchen Fall die gleichen Vorschriften.
smw (Quelle: sda)
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