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Die Plagiatsvorwürfe gegen StudiVZ wurden zurückgewiesen.

 
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Dienstag, 16. Juni 2009 / 16:44:44

Facebook beisst sich an StudiVZ die Zähne aus

Köln - Das US-Online-Netzwerk Facebook ist mit seinen Vorwürfen gegen die deutsche Community StudiVZ gescheitert. Die Plagiatsvorwürfe wurden heute, Dienstag, vom Kölner Landesgericht zurückgewiesen.

«Wir sind natürlich hoch erfreut, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wurde und das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist», meint StudiVZ-Sprecher Dirk Hensen. Ob Facebook Berufung einlegen wird, sei derzeit noch nicht abzusehen. So sei auch die Urteilsbegründung seitens des Gerichts noch ausständig.

Zudem sind dem monatelangen Streit noch diverse andere Verfahren sowohl in den USA als auch in Deutschland anhängig. Inwiefern die heutige Entscheidung Einfluss auf die anderen Prozesse haben wird, sei ungewiss. «Die Feststellungsklage in Stuttgart ist aber aufgrund des heutigen Urteils zu 99 Prozent obsolet», erklärt Hensen.

«Unlautere Nachahmung»

Mit dem Vorwurf, StudiVZ habe Facebook kopiert und «unlautere Nachahmung» begangen, hatte das US-Portal im November Klage eingereicht. Die Betreiber der deutschen Community hätten das Design kopiert und sich illegal Zugang zum Quellcode der Internetseite verschafft.

Dazu habe StudiVZ ein angebliches Datenleck genutzt. «Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten» ist der Plagiatsvorwurf den Kölner Richtern zufolge hingegen unberechtigt.

So habe es Facebook nicht geschafft, Beweise für die Vorwürfe vorzubringen. Während die Kläger offenbar nicht in der Lage waren, das Datenleck zu identifizieren, beharren sie StudiVZ zufolge dennoch weiterhin auf dessen Existenz.

Attacke mit Negativ-PR

In einer ersten Stellungnahme weist das Kölner Gericht darauf hin, dass Facebook zum Zeitpunkt der Markteinführung der deutschen Community 2005 noch keinen ausreichenden Bekanntheitsgrad gehabt habe, um den Vorwurf der Nachahmung rechtfertigen zu können. So war das US-Portal erst ein Jahr zuvor gestartet, seine deutsche Präsenz wurde im März 2008 eingeführt.

Zwar sei vorstellbar, dass StudiVZ das eigene Portal mit öffentlich zugänglichen Webseiten-Informationen «nachprogrammiert» haben könnte. Dies verstosse jedoch nicht gegen Facebooks AGB, da zwischen den beiden Parteien zu keinem Zeitpunkt eine Vertragspartnerschaft bestanden habe.

Dem Gericht zufolge fussen die Vorwürfe auf «Vermutungen». StudiVZ erkennt in der angestrengten Klage eine Attacke mit Negativ-PR und den Versuch, das Wachstum der Plattform zu bremsen.

smw (Quelle: pte)

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