Freitag, 5. Juni 2009 / 09:58:50
Angestellte von Pöschwies werden nicht angeklagt
Zürich - Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich verzichtet darauf, fünf Mitarbeitende des Justizvollzuges wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen. Das Tötungsdelikt in der Strafanstalt Pöschwies vom Januar 2008 sei nicht voraussehbar gewesen.
Der Täter sei seit mehr als einem Jahrzehnt Insasse der Strafanstalt Pöschwies und noch nie gewalttätig aufgefallen, schreibt der leitende Staatsanwalt Hans Maurer in einer Mitteilung.
Niemand habe sich vorstellen können, dass der Täter einen Mitinsassen umbringen könne.
Gefangene hatten Einzelzellen
Hätten Anzeichen dafür bestanden, wäre der Täter von den übrigen Insassen isoliert worden, schreibt Maurer weiter. Ein 49-jähriger Insasse der Strafanstalt Pöschwies hatte am 27. Januar 2008 seinen 25-jährigen Mitgefangenen sexuell genötigt und danach erstickt. Der Täter war wegen Mordes und versuchter sexueller Nötigung verwahrt.
Die Staatsanwaltschaft untersuchte daraufhin, ob fünf Mitarbeiter der Strafanstalt und des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes die Tötung hätten verhindern können.
Die beiden Häftlinge waren in einer 30-köpfigen Gruppe für Gefangene mit Suchtproblemen und Kranke untergebracht. Beide hatten Einzelzellen, konnten sich aber zu gewissen Zeiten gegenseitig besuchen.
fkl (Quelle: sda)
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