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Die Herausgabe der UBS-Kundendaten würde das Schweizer Strafrecht verletzen. (Symbolbild)

Eric Holder soll sich bis spätestens 30. Juni äussern. (Archivbild)

 
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Freitag, 8. Mai 2009 / 13:00:00

UBS: US-Justizminister muss Stellung nehmen

Miami - Teilerfolg für die Schweiz im Streit um die Herausgabe von UBS-Kundendaten in den USA: Ein Bezirksrichter in Miami (Bundesstaat Florida) verlangt in der Angelegenheit eine Stellungnahme von US-Justizminister Eric Holder.

Richter Alan Gold reagierte damit auf den so genannten «Amicus curiae»-Brief, den die Schweiz vor Wochenfrist eingereicht hatte. Die UBS und die Schweiz fordern die Einstellung des Verfahrens zur Herausgabe von Informationen zu 52 000 UBS-Konteninhabern.

Kläger im Zivilverfahren sind die amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) und das US-Justizdepartement. Sie verdächtigen die Konteninhaber der Steuerhinterziehung.

Verletzung von Schweizer Recht

In der Eingabe an das Gericht legte die Schweiz dar, dass die Klage gegen die UBS dem Doppelbesteuerungsabkommmen zwischen der Schweiz und den USA zuwiderlaufe. Mit ihrer Stellungnahme wurde die Schweiz nicht Partei im Verfahren.

Die UBS argumentierte, dass sie und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankgeheimnis unterliegen, herausrücken würde. Gold hält die Argumente für gewichtig genug, um eine Stellungnahme Holders einzufordern, wie er in Miami erklärte.

Der Richter setzte dem US-Justizminister eine Frist bis spätestens 30. Juni. Bis zu diesem Tag muss auch die IRS Stellung nehmen. Holder wird sich voraussichtlich nicht persönlich äussern. Er hat sich in der Angelegenheit als befangen erklärt, weil er früher einmal als Anwalt für die UBS tätig war.

bert (Quelle: sda)

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