Samstag, 25. April 2009 / 18:48:46
Bundespräsident Merz auf Schmusekurs mit den USA
Washington - Die Schweiz hofft, dass durch die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz legte dem US-Finanzminister Timothy Geithner einen solchen Vorschlag vor.
Nach dem Treffen am Rande des IWF/Weltbank-Frühlingstreffen in Washington sagte Merz, er habe Geithner ersucht, dafür zu sorgen, dass die Gerichtsklagen zurückgezogen werden, wenn die Schweiz ein neues Abkommen unterzeichne.
In den Klagen der amerikanischen Steuerbehörde IRS und des Justizministeriums wird von der UBS die Herausgabe von 52'000 Kontendaten möglicher Steuerhinterzieher gefordert.
Geithner will Vorschlag prüfen
Geithner sagte laut dem Bundespräsidenten, er wolle den Vorschlag prüfen und verstehe die Situation der Schweiz. Merz machte laut eigenen Angaben deutlich, dass ein Einlenken der USA nötig sei, um das Abkommen im Parlament und im Falle eines Referendums im Schweizer Volk durchzubringen.
Dadurch, dass die Schweiz nun bereit sei, Artikel 26 des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vollumfänglich integrieren wolle, sei ein neues Abkommen mit den USA gut möglich, sagte Merz. Der US-Fiskus habe dann besseren Zugriff auf Daten möglicher Steuersünder.
Stehen Schweiz und USA vor einer Lösung?
Geithner kenne sich aus seiner früheren Berufstätigkeit gut mit dem Schweizer Finanzplatz aus. Er lobte laut Merz die Entscheidung der Schweiz, zehn Milliarden zur Aufstockung des Internationalen Währungsfonds beizutragen.
Die USA und die Schweiz lägen mit ihren Ansichten dabei nicht meilenweit auseinander, eine Lösung könne mit Sicherheit gefunden werden, gab sich der Bundespräsident überzeugt. Er kündigte an, neue Abkommen auch mit Japan und Polen aushandeln zu wollen. Später würden auch Verhandlungen mit EU-Ländern geprüft.
Die Ausarbeitung des Abkommens mit den USA soll am 28. April in Bern aufgenommen werden. Am 30. April muss die UBS in den USA ihre Antwort auf die Klagen vor dem US-Gericht reagieren. Der Bundesrat werde sich mit einem so genannten Amicus Curiae Brief für die UBS an die Richter wenden, sagte Merz.
tri (Quelle: sda)
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