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Dienstag, 28. April 2009 / 13:56:26

«Lebendiges Wasser»: Ja zum Gegenvorschlag

Bern - Das Parlament will Schutz und Nutzung von Flüssen und Bächen in Einklang bringen. Mit 104 gegen 68 rechtsbürgerliche Stimmen hat der Nationalrat als zweite Kammer eine Revision des Gewässerschutzgesetzes gutgeheissen.

Die vom Ständerat initiierte Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» des Fischereiverbandes, die nach Ansicht der Behörden weit überrissen ist und die Nutzung der Wasserkraft gefährden würde. Die Räte hoffen, die Initianten damit zum Rückzug bewegen zu können.

Von den 60'000 km Flüssen und Bächen in der Schweiz sind heute 15'000 Kilometer verbaut. 4000 Kilometer möchte das Parlament über die nächsten 80 Jahre wieder in einen natürlichen Zustand versetzen. Die Kosten werden auf rund fünf Milliarden Franken geschätzt, das heisst auf gut 60 Millionen pro Jahr. Die Revitalisierung der Gewässer ist Sache der Kantone. Bezahlt werden soll diese nationale Aufgabe aber im Mittel zu 65 Prozent oder jährlich 40 Millionen Franken vom Bund und nur zu 35 Prozent oder 20 Millionen von den Kantonen.

Kantone entscheiden über Revitalisierungen

Die Kantone müssen bestimmen, welche Gewässer innert welcher Frist zu revitalisieren sind. Die Kommissionsmehrheit im Nationalrat wollte ihnen diese Planung nicht zwingend vorschreiben, doch folgte das Plenum auf Antrag von Grünen, SP und CVP mit 94 zu 75 Stimmen dem Ständerat.

Die Vorlage war im Zweitrat weit umstrittener als im Ständerat, der in der Herbstsession mit 36 zu 0 zugestimmt hatte. SVP und FDP waren der Ansicht, die Gesetzesänderung lege das Gewicht noch immer zu einseitig auf die Schutzinteressen und gefährde damit die Produktionsziele der Wasserkraft.

Die rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit beantragte deshalb Nichteintreten, was der Rat aber mit 94 zu 60 Stimmen ablehnte.

ht (Quelle: sda)

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