Dienstag, 21. April 2009 / 13:18:59
Dringliches Gesetzespaket zu Gesundheitskosten
Bern - Der Bundesrat will dem Parlament noch vor der Sommersession ein Gesetzespaket unterbreiten, das ab Anfang 2010 zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen soll. Dies sagte Bundesrat Pascal Couchepin an einem Runden Tisch vor den Spitzenvertretern des Schweizer Gesundheitswesens.
Das Paket umfasst gemäss einer Mitteilung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) mehrere Massnahmen. Ein Teil davon war im Vorfeld des Runden Tisches bereits ausgiebig öffentlich gemacht und diskutiert worden.
Die Bundesbehörden schlagen unter anderem die Einführung einer Behandlungsgebühr von 30 Franken pro Konsultation vor. Diese Gebühr soll ab dem 1. Januar 2010 für jede Konsultation beim Arzt oder im Spitalambulatorium bezahlt werden.
Davon ausgenommen sind Konsultationen für Kinder, bei Mutterschaft und bei der Teilnahme an Impfprogrammen.
Tarifsenkungen
Weiter möchte der Bundesrat die Kompetenz zur Senkung der Tarife bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung, beispielsweise bei den Tarmed-Taxpunktwerte im ambulanten Bereich. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, die Tätigkeit der Spitalambulatorien mit den Leistungsaufträgen so zu regeln, damit das Angebot besser gesteuert werden kann.
Eine weitere, vom Bund ins Auge gefasste Massnahme ist die Gewährung eines zusätzlichen Beitrages zur individuellen Prämienverbilligung.
Die Gesundheitskosten, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden, sind 2008 um weitere 3,9 Prozent gestiegen. Das gab das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Vorabend des Gipfels bekannt. Mit 10,4 Prozent gab es bei den ambulanten Spitalbehandlungen die stärkste Steigerung.
sl (Quelle: sda)
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