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Das Bankkundengeheimnis darf nicht zur Unterstützung von Steuerkriminalität missbraucht werden, so Regierungschef Otmar Hasler.

 
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Donnerstag, 12. März 2009 / 07:38:02

Liechtenstein bietet Infos bei Steuerdelikten an

Vaduz/Andorra - Die Fürstentümer Liechtenstein und Andorra gehen im internationalen Steuerstreit in die Offensive: Liechtenstein bietet interessierten Staaten Abkommen über die Zusammenarbeit bei Steuerbetrug und -hinterziehung an. Andorra hebt das Bankgeheimnis auf.

Mit der Massnahme bis im November 2009 wolle Andorra verhindern, dass sie auf die «Schwarze Liste» der «Steuerparadiese» gesetzt wird, teilte die Regierung mit.

Die Regierung in Vaduz veröffentlichte ihrerseits eine Erklärung, wonach sie die OECD-Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen akzeptiert und die internationalen Massnahmen gegen die Nichteinhaltung von Steuergesetzen unterstützt.

Unterstützung vom Fürst

Die Erklärung wird auch vom Fürstenhaus unterstützt. Zudem ist sie mit allen wichtigen Vertretern der liechtensteinischen Politik und Wirtschaft abgesprochen worden, wie die Stabstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit mitteilte.

Die geplanten bilateralen Abkommen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sollen sogar über den OECD-Standard hinausgehen. Mit einzelnen Staaten wurden bereits Gespräche über solche Verträge geführt.

Bankgeheimnis wahren

Die Öffnung soll nicht auf Kosten des Bankgeheimnisses gehen, an dem festgehalten wird.

Ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerfragen hat das «Ländle» bereits mit den USA abgeschlossen. Es tritt 2010 in Kraft und regelt die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerbetrug und -hinterziehung ab dem laufenden Jahr.

Dass Liechtenstein bei Steuerdelikten Drittstaaten nach OECD-Standards informieren will, beunruhigt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nicht. Sie bekräftigte aber ihren Widerstand gegen automatischen Informationsaustausch.

Das Vorgehen Liechtensteins kommentiere die SBVg nicht, sagte ihr Sprecher auf Anfrage. Die SBVg erwarte, dass die Schweiz als souveräner Rechtsstaat ihre Prinzipien verteidige. Eine Art «phishing» nach Bankdaten komme nicht in Frage.

sl (Quelle: sda)

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