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Insiderhandel oder Kursmanipulationen sollen zukünftig stärker bestraft werden können.

 
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Montag, 2. März 2009 / 16:38:38

Experten fordern härteres Vorgehen bei Börsendelikten

Bern - Experten schlagen dem Bundesrat im Kampf gegen Börsendelikte eine Revision des Insidertatbestands vor. Der Begriff des Insiders soll weiter gefasst werden, als dies heute der Fall ist.

Dies geht aus dem Bericht einer Expertenkommission hervor. Der heute geltende Insidertatbestand in Artikel 161 des Strafgesetzbuchs sei vergleichsweise zu eng gefasst, heisst es im Bericht.

So sei heute jemand nicht strafbar, wenn er eine kursrelevante vertrauliche Tatsache, von der er zufällig Kenntnis genommen habe, zu seinem Vorteil ausnutze oder diese Tatsache Dritten weitergebe. Die Experten schlagen deshalb vor, den Insidertatbestand unter anderem auf Personen auszuweiten, die «aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu vertraulichen Informationen» haben.

Anklage wegen Geldwäscherei

Beträgt der Gewinn aus einem Insiderhandel oder einer Kursmanipulation mehr als 100'000 Franken, soll der Täter nach Ansicht der Experten zusätzlich wegen Geldwäscherei bestraft werden können, wenn er entsprechende Handlungen zum Verstecken seines Gewinnes macht.

Strafrechtlich verfolgt werden sollen Börsendelikte wie Insiderverbot, Kursmanipulation oder die Verletzung der Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen gemäss Bericht von der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht.

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) soll ihrerseits im Rahmen der punktuellen Marktaufsicht die Börsendelikte sowie einige andere Marktverhaltensweisen verwaltungsrechtlich verfolgen, empfehlen die Experten weiter.

tri (Quelle: sda)

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