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Nach Argumentation der Pirate-Bay-Betreiber sind die Torrent-Dateien auf der Seite nicht mehr oder weniger illegal als Links bei der Google-Suche.

 
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Dienstag, 17. Februar 2009 / 07:06:12

Pirate-Bay-Gründer kämpfen für legales Filesharing

Stockholm - Der Prozess gegen die Gründer der Torrent-Webseite The Pirate Bay geht heute in den zweiten Verhandlungstag. Die vier Männer hinter der populären Online-Tauschbörse werden beschuldigt, Mio. von Nutzern den Zugang zu illegalen Musik-, Film- und Games-Downloads zu ermöglichen.

Das Verfahren gegen die Plattform-Betreiber sorgt in aller Welt für Aufmerksamkeit, der Ausgang könnte richtungsweisend für den künftigen Umgang mit Online-Tauschbörsen sein.

Pirate Bay zählt zu den populärsten und meistgenutzte Bittorrent-Portalen im Internet. Die Gründer liegen seit Jahren im Clinch mit Rechteinhabern und beharren darauf, mit der Seite nicht gegen das schwedische Urheberrecht zu verstossen.

Weiterleben auch ohne Gründer

«Was sollen sie machen? Es ist bereits zuvor misslungen, die Seite abzudrehen. Lassen wir sie neuerlich scheitern», zitiert die Info-Webseite Torrentfreak Gottfried Svarthol Warg, einen der Pirate-Bay-Gründer. Die Plattform werde auch ohne seine Gründer weiter bestehen, zeigt sich Warg überzeugt.

Werden die vier Schweden allerdings tatsächlich verurteilt, droht ihnen eine Geldstrafe von rund 110'000 Euro sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Pirate Bay selbst bietet zwar keine urheberrechtlich geschützten Inhalte an, ermöglicht aber die Suche nach solchen Downloads. Die Seite wird 24 Stunden am Tag von bis zu 25 Mio. Usern gleichzeitig besucht.

Beihilfe

«Die Betreiber solcher Plattformen ermöglichen und steuern durch das Verwalten dieser Internetangebote den illegalen Tausch von Dateien. Sie können die Informationen zu den illegalen Dateien jederzeit aus dem Index entfernen und dadurch die Verteilung derselben stoppen», sagt Christine Ehler, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Damit machten sich die Täter strafrechtlich mindestens der Beihilfe schuldig und auch zivilrechtlich bestünden Ansprüche der Rechteinhaber.

«Wir erhoffen uns von dem Prozessausgang eine ebenso klare und eindeutige Bewertung der Verantwortlichkeit der Betreiber für die dort begangenen Urheberrechtsverletzungen, wie sie in Deutschland bereits durch entsprechende Urteile anerkannt wurde», so Ehlers weiter.

Nicht mehr illegal als Google-Links

Nach Argumentation der Pirate-Bay-Betreiber sind die Torrent-Dateien auf der Seite nicht mehr oder weniger illegal als Links bei der Google-Suche. Daher gehen sie davon aus, sich mit der Plattform innerhalb des rechtlichen Rahmens zu bewegen und nehmen den Prozess locker.

In dem kommenden knapp zwei Wochen, für die der Prozess angesetzt ist, wollen die Betreiber und ihre Unterstützer mit einer Reihe von Aktionen für Publicity sorgen. So wurde zum Auftakt eine Demonstration angekündigt, bei der auch Vertreter der schwedischen Piratenpartei Ansprachen halten wollen. In der Vergangenheit haben die Tauschbörsen-Gründer bereits mehrere Verfahren überstanden und das Abschalten der Seite bis dato verhindert.

fest (Quelle: pte)

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