Freitag, 6. Februar 2009 / 22:13:43
Nennung der «Grüsel-Restaurants» gefordert
Bern - Restaurants mit hygienischen Mängeln sollen nicht anonym bleiben dürfen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) fordert die vollständige Veröffentlichung der jüngsten Berichte der kantonalen Lebensmittelbehörden.
Die Behörden nennen zwar jeweils die Anzahl der beanstandeten Restaurants, nicht aber, um welche Restaurants es sich handelt. Das möchte die SKS im neuen Lebensmittelgesetz anders regeln: Die Konsumenten müssten erfahren, welche Betriebe tadellos arbeiten und welche nicht, heisst es in einer Mitteilung.
«Schwarze Schafe sollen sich nicht auf Dauer hinter der Schweigepflicht verstecken dürfen», schreibt die SKS. Der steigende Anteil der mangelhaften Restaurants zeige nämlich, dass die Betriebe sich nicht besserten.
Der Branchenverband GastroSuisse hält eine Deklarationspflicht für unverhältnismässig und für nicht sachdienlich, wie er gegenüber der SDA festhielt. Dank funktionierender Kontrollen kämen schwere Verfehlungen nur sehr selten vor. Rechtlich zählten auch Bagatellen wie Haarrisse in Wandkacheln zu den Verstössen.
Hygienekenntnisse verbessern
GastroSuisse forderte, dass die Hygienekenntnisse der Restaurateure und somit die tatsächlichen Verhältnisse verbessert werden müssten. Der Verband verlangt vom Bundesrat nach eigenen Angaben seit Jahren, für den Umgang mit Lebensmitteln minimale Hygienekenntnisse vorzuschreiben.
In den vergangenen Wochen hatten die Zahlen der Kantone Bern und Zürich zu den Lebensmittelkontrollen vom letzten Jahr für Aufsehen gesorgt. In Bern stellten die Inspektoren in vier von fünf kontrollierten Restaurants Mängel fest. Fast jeder dritte kontrollierte Betrieb in Zürich erhielt eine Anzeige.
smw (Quelle: sda)
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