Montag, 26. Januar 2009 / 14:23:27
Zwei Jahre auf Bewährung für Zumwinkel gefordert
Bochum - Im Prozess gegen den ehemaligen Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, hat die Anklage eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Verteidiger wollen eine deutlich niedrigere Strafe.
Zumwinkel habe sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, führte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Bochum aus. Er müsse, zusätzlich zur Bewährungsstrafe, eine Geldbusse in Höhe von 1 Mio. Euro zahlen, forderte Ankläger Gerrit Gabriel. Zumwinkel habe über eine Liechtensteiner Stiftung zwischen 2002 und 2006 knapp 1 Mio. Euro am Fiskus vorbeigeschmuggelt.
Die Ankläger berücksichtigten bei ihrer Strafforderung, dass Zumwinkel früh ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Steuerschuld umgehend beglichen hatte. Der Manager habe die Tat jedoch sorgfältig geplant. «Zumwinkel wusste sehr genau, was er da tut», sagte Gabriel.
Die einmalige «mediale Hinrichtung» Zumwinkels müsse im Strafmass berücksichtigt werden, sagte dagegen Verteidiger Hanns Feigen. Die Hausdurchsuchung in Zumwinkels Villa war live im Fernsehen übertragen worden. «Diese Bilder gingen um die Welt», sagte der Verteidiger.
Steuerhinterziehung gestanden
Der ehemalige Top-Manager hatte zu Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag die Steuerhinterziehung gestanden. Das Urteil in einem der spektakulärsten Steuerprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird voraussichtlich am Nachmittag verkündet.
Der heute 65-jährige Zumwinkel soll 1986 im Fürstentum Liechtenstein bei der LGT-Bank einen hohen Geldbetrag in einer Stiftung angelegt und die Kapitalerträge daraus nicht versteuert haben.
Zumwinkel ist der prominenteste Beschuldigte in der Liechtenstein-Affäre, in der die Bochumer Staatsanwaltschaft bisher 450 Ermittlungsverfahren einleitete. Theoretisch droht dem Ex-Post-Chef eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, Beobachter erwarten aber eine Bewährungsstrafe.
ht (Quelle: sda)
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