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Ab Freitag ist es wieder erlaubt, gedeckte oder ungedeckte Leerpositionen einzugehen.

 
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Donnerstag, 15. Januar 2009 / 18:33:30

Leerverkaufsverbot für Finanzaktien aufgehoben

Zürich - Das Mitte September erlassene Verbot von Leerverkäufen in Schweizer Finanzaktien an der SWX Europa ist wieder aufgehoben. Ab Freitag sei es wieder erlaubt, gedeckte oder ungedeckte Leerpositionen einzugehen oder auszubauen, teilte die Börse am Donnerstag mit.

Das Verbot galt für sieben Finanztitel, die an der SWX Europe, der Londoner Tochter der Schweizer Börse, gehandelt werden. Verboten war auch das Ausleihen von Aktien, die dazu dienen können, Netto-Shortpositionen zu decken oder zu schaffen. Die Regelung sollte vorerst nur bis 19. Dezember gelten.

Betroffen waren die Aktien der Banken UBS, Credit Suisse und Julius Bär sowie der Versicherer Swiss Life, Swiss Re, Zurich und Bâloise.

Hoffen auf fallende Kurse

Bei Leerverkäufen veräussern Investoren Aktien, die sie gar nicht besitzen, sondern sich von Dritten gegen Gebühr ausleihen. Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Titel billiger erwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Die Differenz zwischen den Preisen streichen sie als Gewinn ein. Das Verbot war verhängt worden, um den Abwärtsdruck zu mildern.

sl (Quelle: sda)

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