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In der Schweiz entscheiden die eidgenössischen Räte auf Antrag des Bundesrates.

 
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www.doppelbesteuerungsabkommen.info, www.revidiertes.info

Montag, 12. Januar 2009 / 13:27:06

Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen

Bern - Die Schweiz und Frankreich erleichtern die gegenseitige Amtshilfe bei Steuerdelikten. In Bern ist ein Zusatzabkommen zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet worden.

Seit der letzten Revision des Abkommens von 1997 ist die Schweiz in Sachen Amtshilfe sowohl multilateral im Rahmen der OECD wie auch bilateral mit der EU und deren Mitgliedstaaten neue Verpflichtungen eingegangen. Dem trägt die Änderung des Vertragswerks Rechnung.

Der Bezug des Vorsorgekapitals der zweiten Säule blieb bisher steuerfrei, wenn Versicherte ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegten. Mit dem revidierten Abkommen wird dies korrigiert. Die Besteuerung findet bis auf weiteres nur durch die Schweiz statt, weil Frankreich ein anderes System kennt.

In strittigen Fällen bei der Unternehmensgewinnsteuer soll neu eine Schiedsstelle eingesetzt werden. Mit dem heutigen Gentlemen-Agreement konnte nicht immer eine Lösung erreicht werden. Verstärkt wird auch die Bekämpfung von Missbräuchen in der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens.

Laut Mitteilung des Finanzdepartements beruht das Zusatzabkommen auf ausgewogenen gegenseitigen Kompromissen. Es wurde von Kantonen und Wirtschaft positiv aufgenommen. Die zuständigen Instanzen beider Länder müssen ihm noch zustimmen. In der Schweiz entscheiden die eidgenössischen Räte auf Antrag des Bundesrates.

smw (Quelle: sda)

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