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Die Schülerin muss die Kosten des Polizeieinsatzes nicht tragen. (Archivbild)

 
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Montag, 22. Dezember 2008 / 17:12:54

Schülerin muss Polizeieinsatz in St. Gallen nicht bezahlen

St. Gallen - Die 21-jährige Schülerin, deren Verschwinden am Donnerstag zum Waffen-Alarm in der Kaufmännischen Berufsschule St. Gallen geführt hatte, muss die Kosten des Polizeieinsatzes nicht tragen. Das teilte die Polizei mit.

Der 21-Jährigen seien weder ein Verschulden, noch Fahrlässigkeit nachzuweisen. Der Vater habe richtig gehandelt, als er kurz nach dem Verschwinden seiner Tochter und dem vermeintlichen Fehlen der Waffe die Schulleitung alarmierte.

Die Kosten des Polizeieinsatzes wurden nicht beziffert. Gegen die Schülerin, die sich zurzeit in ärztlicher Betreuung befindet, wurde auch kein Strafverfahren eröffnet. Die Befragung der Schülerin hatte ergeben, dass keine strafrechtlichen Tatbestände vorliegen.

Die Schülerin hatte seit einiger Zeit unter psychischen Problemen gelitten und in den vergangenen Tagen subtile Drohungen gegenüber Schulkolleginnen geäussert.

Bedrohliche Situation

Die Kaufmännische Berufsschule lud ihren Vater auf Donnerstagmorgen zu einem Gespräch ein, um mögliche Massnahmen zu besprechen. Dabei erklärte der Vater, seine Tochter sei verschwunden und habe möglicherweise einen Revolver dabei.

Die Schulleitung stufte die Situation als bedrohlich ein und alarmierte die Polizei. Diese evakuierte mit einem Grossaufgebot das Kaufmännische Berufs- und Weiterbildungszentrum.

Gegen 1000 Schülerinnen und Schüler wurden in eine nahegelegene Sporthalle gebracht, über den Vorfall informiert und anschliessend nach Hause geschickt.

smw (Quelle: sda)

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