Montag, 22. Dezember 2008 / 10:54:24
swissgrid-Statuten unter Vorbehalt genehmigt
Bern - Die schweizerische Netzgesellschaft swissgrid AG muss bis Mitte 2009 einen Lösungsvorschlag präsentieren, wie die gesetzlich geforderte Mehrheitsbeteiligung von Kantonen und Gemeinden sichergestellt werden kann.
Der Bundesrat hat die Statuten nur unter diesem Vorbehalt genehmigt, wie das Energiedepartement (UVEK) mitteilte. Gemäss dem neuen Stromversorgungsgesetz hat die swissgrid die Aufgabe, für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Stromübertragungsnetzes zu sorgen.
Verschiedene Bestimmungen der Statuten der swissgrid wurden vom UVEK beanstandet und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Zudem kritisierten die parlamentarischen Energiekommissionen die fehlende Unabhängigkeit des Verwaltungsrates. Die Wettbewerbskommission (WEKO) forderte ihrerseits die Unabhängigkeit der Ausschüsse und Fachkommissionen der Gesellschaft.
In der Folge überarbeitete die swissgrid ihre Statuten, die am 4. Dezember vom Verwaltungsrat an einer ausserordentlichen Generalversammlung verabschiedet wurden. Diese Neufassung der Statuten hat der Bundesrat nun unter dem Vorbehalt der Mehrheitsbeteiligung von Kantonen und Gemeinden genehmigt.
Gemäss Gesetz müssen das Kapital der swissgrid und die damit verbundenen Stimmrechte direkt oder indirekt mehrheitlich im Besitz der Kantone und Gemeinden sein. Eine Lösung für die Umsetzung dieser Vorgabe steht noch aus. Das UVEK setzt eine Arbeitsgruppe ein, um bis Mitte 2009 eine Lösung zu finden.
fest (Quelle: sda)
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