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Nef wehrte sich gegen die Veröffentlichung, weil seiner Ansicht nach das öffentliche Interesse daran fehle.

 
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Freitag, 19. Dezember 2008 / 00:02:00

Staatsanwaltschaft will Einsicht in Fall Nef gewähren

Zürich - Die Zürcher Staatsanwaltschaft will Auskunft darüber geben, warum sie das Strafverfahren wegen Nötigung gegen den früheren Armeechef Roland Nef eingestellt hatte. Sie bestätigte eine entsprechende Meldung von «Beobachter online».

Verschiedene Medien hatten nach Auskunft von Staatsanwalt Hans Maurer ein Gesuch gestellt, um Einsicht in die Einstellungsverfügung zu erhalten. Die Einwände von Nef und von seiner Ex-Partnerin gegen die Veröffentlichung wurden abgewiesen.

Wenn Nef und die Ex-Parntnerin keine Beschwerde bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft führen, werde er die Einstellungsverfügung Mitte Januar publik machen, sagte Maurer. Er werde den Namen der Ex-Freundin und einige wenige nur sie betreffenden Passagen streichen.

Umstrittenes Interesse

Nef wehrte sich gegen die Veröffentlichung, weil seiner Ansicht nach das öffentliche Interesse daran fehle.

Der Armeechef stehe «als einer der wichtigsten Akteure im Zusammenhang mit dem staatlichen Gewaltmonopol» klarerweise im öffentlichen Interesse, findet Maurer. Er müsse sich in dieser Position «zudringliche Recherchen, auch wenn diese allenfalls sein Vorleben betreffen, gefallen lassen».

Als der Bundesrat im Juni 2007 Nef zum neuen Armeechef wählte, war ein von seiner ehemaligen Lebenspartnerin angestrengtes Strafverfahren noch hängig. Im Herbst 2007 gab die Ex-Freundin eine schriftliche Desinteresse-Erklärung ab, Nef zahlte ihr eine Entschädigung.

Die Staatsanwaltschaft stellte danach das Strafverfahren ein. Anfang 2008 trat Nef dann das Amt als Chef der Armee an, im Juli reichte er sein Rücktrittsgesuch ein.

bert (Quelle: sda)

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