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Der Ständerat stimmte dem verbesserten Einlegerschutz zu.

 
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Montag, 15. Dezember 2008 / 16:35:22

Sparguthaben künftig bis 100'000 Franken abgesichert

Bern - Sparguthaben sind künftig bei Bankenpleiten bis 100'000 statt bloss bis 30'000 Franken abgesichert. Der Ständerat hat die einzige Differenz bei der dringlichen Änderung des Bankengesetzes ausgeräumt.

Der verbesserte Einlegerschutz ist Teil der Massnahmen, mit denen der Bundesrat auf die Finanzkrise reagiert hat. Die bis Ende 2010 befristete Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung am kommenden Freitag und kann dank der Dringlichkeitsklausel ohne Abwarten der Referendumsfrist sofort in Kraft treten.

Künftig sind Einlagen und Kassenobligationen bis 100'000 Franken in der zweiten Klasse privilegiert. Im Konkursfall werden sie so vor dem Grossteil aller andern ungesicherten Forderungen spätestens innert 90 Tagen ausbezahlt. Von 4 auf 6 Milliarden Franken steigt die Systemobergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen.

Grosszügiger als bisher werden betroffene Banken den Kunden sofort Geld aus der Liquiditätsmasse auszahlen. Das Parlament erwartet, dass die Bankenkommission den heutigen Betrag von 5000 Franken um ein Mehrfaches erhöht. Neu sind zudem neben den Bankeinlagen gesondert auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert.

Sofortmassnahme

Nach dem Beschluss der Räte müssen die Banken im Umfang von 125 Prozent ihrer privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven halten. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) soll diesen Anteil erhöhen oder in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren können.

Noch offen war, ob die FINMA eine Liste mit der vorgeschriebenen Deckung und allfälligen Ausnahmen für jede einzelne Bank publizieren muss, wie dies der Ständerat beschlossen hatte. Die kleine Kammer schloss sich nun stillschweigend dem Nationalrat an, der von einer angeblichen Scheintransparenz partout nichts wissen wollte.

Für Bundesrat und Parlament ist die nun beschlossene Gesetzesänderung lediglich eine Sofortmassnahme.

smw (Quelle: sda)

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