Donnerstag, 20. November 2008 / 20:19:08
WAK stimmt Änderung des Bankengesetzes zu
Bern - Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates heisst die Verbesserung des Einlegerschutzes bei den Banken einstimmig gut. Neu verlangt sie, dass die Deckung der einzelnen Banken in einer Liste veröffentlicht wird.
Nach dem Antrag des Bundesrates und der WAK sollen Spareinlagen und Kassenobligationen künftig bis 100'000 statt bloss bis 30'000 Franken gesichert sein. Gleichzeitig wird die Systemobergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen, von 4 auf 6 Milliarden Franken erhöht.
Grosszügiger als bisher soll die betroffene Bank den Kunden sofort Geld aus der Liquiditätsmasse auszahlen. Mit dem Bundesrat erwartet die WAK, dass die Bankenkommission den heutigen Betrag von 5000 Franken um ein Mehrfaches erhöht. Neu sollen zudem neben den Bankeinlagen gesondert auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert werden.
Auch den andern Vorschlägen zur Änderung des Bankengesetzes stimmte die WAK zu. Mit dem verbesserten Einlegerschutz befassen sich beide Räte in der Dezembersession. Die bis 2010 befristete Vorlage soll dringlich erklärt werden und sofort in Kraft treten. Anschliessend plant der Bundesrat eine grundlegende Reform des Systems.
Skeptisch ist die WAK gegenüber einer Verordnung, mit welcher der Bundesrat die Anlagevorschriften für Pensionskassen, Säule 3a und Freizügigkeitspolicen lockern will. Angesichts der Finanzkrise sei das Signal zur Erhöhung der Aktien und zu alternativen Anlagen ungünstig. Die Sozialkommission soll deshalb das Inkrafttreten der Verordnung auf Anfang 2009 verhindern.
fest (Quelle: sda)
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