Donnerstag, 13. November 2008 / 12:42:32
Brüssel will Schlupflöcher bei Zinsbesteuerung stopfen
Brüssel - Die EU-Kommission will die Schlupflöcher zur Umgehung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie stopfen. Sie legte nun konkrete Vorschläge dazu vor. Eine Abkehr von der Quellensteuer hin zum Informationsaustausch wird nicht gefordert.
Für EU-Steuerkommissar László Kovács ist klar: Die derzeitigen Regeln sind «einfach zu umgehen». Daher will Brüssel die Bestimmungen auf weitere Produkte ausweiten, «um unser Ziel, Steuerhinterziehung auzurotten, zu erreichen», so Kovács. Er ist zuversichtlich, dass sich die EU-Staaten rasch auf eine Verschärfung der EU-Zinsbesteuerung einigen.
Primär ins Visier genommen wird, dass bislang durch die EU-Richtlinie nur Zinszahlungen direkt an natürliche Personen erfasst werden. Dies lässt sich leicht umgehen, indem eine juristische Person dazwischen geschaltet wird.
Hier will die EU-Kommission die Zahlstellen in die Pflicht nehmen: Diese sollen künftig mehr Informationen über die eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften erheben müssen, um die wirklich Begünstigten eruieren.
Kein Rütteln am Bankgeheimnis
Davon wären auch die im Zuge der Steueraffäre in die Kritik geratenen liechtensteinischen Stiftungen sowie Fonds betroffen. Zudem soll der Geltungsbereich auf Wertpapiere und bestimmte Lebensversicherungsverträge, die eigentlich zinstragenden Anlagen gleichwertig sind, ausgeweitet werden.
Am Bankgeheimnis rüttelt die EU-Kommission mit ihren Verschärfungsvorschlägen nicht: Der Steuerrückbehalt, den die EU-Staaten Belgien, Luxemburg und Österreich - sowie die an der EU-Zinsbesteuerung ebenfalls teilnehmenden Länder wie die Schweiz und Liechtenstein - anstelle des Informationsaustausches kennen, wird nicht in Frage gestellt.
smw (Quelle: sda)
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