Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Schon wieder ein Grund zu feiern.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.ecstasy-konsumenten.info, www.ausgemustert.info, www.kuenftig.info, www.werden.info

Sonntag, 9. November 2008 / 15:22:56

Ecstasy-Konsumenten werden künftig ausgemustert

Bern - Konsumenten von Designerdrogen wie Ecstasy gelten seit diesem Sommer als militärdienstuntauglich. Das VBS hat die entsprechenden Richtlinien revidiert und auf den 1. Juni dieses Jahres in Kraft gesetzt.

Die neuen Richtlinien für die Tauglichkeit zum Militärdienst und Zivilschutz wurden vom Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in der Ausgabe 37 der «Schweizerischen Ärztezeitung» von Mitte September erläutert.

Sie wurden von der «SonntagsZeitung» in ihrer neuesten Ausgabe publik gemacht und sind auch im Internet verfügbar. Die Richtlinien können etwa auf der Homepage der Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst eingesehen werden.

Auch bei gelegentlichem Konsum

Neu ist insbesondere, dass die Konsumenten von Designerdrogen wie Ecstasy weder für den Militärdienst noch für den Zivilschutz tauglich sind. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Drogen nur gelegentlich konsumieren.

Angepasst wurden auch die Vorschriften für HIV-Patienten mit einer Medikamententherapie. Bisher galten nur Stellungspflichtige mit dieser Erkrankung als untauglich; neu sollen auch WK-Soldaten, die HIV-Medikamente benötigen, ausgemustert werden.

Keine Untergewichtigen im Militär

Stark untergewichtige Personen mit einem Body Mass Index (BMI) unter 18 sind ebenfalls nicht mehr militärdiensttauglich. Den Zivilschutz können sie jedoch absolvieren. Ein BMI von 18 entspricht bei 18- bis 24-jährigen Männern einem Körpergewicht von 50 Kilogramm bei einer Grösse von 1,70 Metern.

Auch Stellungspflichtige und Rekruten mit Bluthochdruck müssen künftig in der Armee ausgemustert werden. Hingegen können sie nach wie vor den Zivilschutz absolvieren.

Gluten-Allergie Grund für Untauglichkeit

Zöliakie entbindet neu von der Militär- wie der Zivilschutzpflicht. Diese chronische Erkrankung der Dünndarmschleimhaut wird durch eine Überempfindlichkeit gegen Gluten (Getreide-Eiweiss) ausgelöst.

Und auch Veganer sind vom Militär- wie vom Zivilschutz enthoben. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie diese Lebensweise seit längerem praktizieren. Dies hat praktische Gründe, da Veganer jegliche Nahrung tierischer Herkunft bis hin zu Eiern, Milch oder Honig ablehnen und teilweise auch bei Kleidern auf nicht-tierische Herkunft achten. Vegetarier dagegen, die einzig auf Fleisch und Fisch verzichten, sind militärdiensttauglich.

Vorschriften für Hyperaktive revidiert

Revidiert wurden auch die Vorschriften für Hyperkinetische Störungen, zu denen etwa ADHS (Hyperaktivität) gehört. ADHS-Patienten sind neu militärdiensttauglich, wenn sie seit mindestens einem Jahr keine Medikamente wie Ritalin oder Concerta mehr einnehmen und keine militärdienstrelevanten Probleme mehr auftreten.

ADHS-Patienten, die Medikamente einnehmen, sind dagegen militärdienstuntauglich, können aber den Zivilschutz absolvieren, wie das VBS in der «Schweizerischen Ärztezeitung» weiter schreibt.

Somnambulismus (Schlafwandeln) ist schliesslich nur noch dann ein Grund für Dienstuntauglichkeit, wenn die letzte Periode des Schlafwandelns weniger als zwei Jahre zurückliegt. Zivilschutztauglich sind Schlafwandler in jedem Fall.

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    In Zürich stossen Drogentests auf reges Interesse
    Sonntag, 9. November 2008 / 10:40:53
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG