Montag, 6. Oktober 2008 / 20:58:54
Sicherheit der Bankeinlagen in der Schweiz
Zürich - Im Vergleich zum Ausland sind in der Schweiz die Garantien auf Bankguthaben im Fall einer Banken-Pleite gering. Gerade einmal 30 000 Fr. pro Person sind abgesichert. Für das Geld bürgt zudem nicht der Staat, sondern die Banken selbst.
Diese haben sich in einem Verein zusammengeschlossen. Er stellt sicher, dass bei der Schliessung einer Bank Guthaben von bis zu 30'000 Fr. rasch, das heisst innert drei Monaten, ausbezahlt werden. Kunden mit Guthaben bis zu 5000 Fr. sollen ihr Geld sogar noch schneller erhalten.
Die Höchstsumme, welche durch die Schweizer Banken solidarisch für die Auszahlung des vom Gesetz zugesicherten Konkursprivilegs für Sparer aufgewendet werden, beträgt 4 Mrd. Franken.
Und selbst wenn diese Summe überschritten würde, was ziemlich schnell der Fall sein könte, bekämen die Kontoinhaber die ersten 30'000 Fr. im Laufe der Liquidation der Bank mit hoher Sicherheit zurück. Denn durch das Konkursprivileg hätten die Kundenguthaben vor den Forderungen anderer Gläubiger Vorrang.
Mit Ausnahme von Postfinance und den meisten Kantonalbanken, bei denen der Bund respektive die Kantone eine Garantie für die Kontoguthaben erbringen, ist der Schutz der Guthaben auf Schweizer Banken im Vergleich zum Ausland also bescheiden. Zumal im Ausland die Einlagegarantien schon vor den Erhöhungen der letzten Tage höher waren als 30'000 Franken.
Schnellschüsse nicht angebracht
Nach Ansicht von Manuel Ammann, Professor für Finanzwirtschaft an der Universität St. Gallen, muss die in der Schweiz geltende Einlagensicherung denn auch überdacht und heraufgesetzt werden. Wie er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte, seien Schnellschüsse aber auch in der jetzigen Situation nicht angebracht.
Das derzeit von den Banken solidarisch getragene System der Einlagensicherung hält Ammann grundsätzlich für funktionsfähig. Allerdings sei es wünschbar, dass die Kosten für die Einlagensicherung risikogerecht unter den Banken verteilt würden.
«Dadurch würden vorsichtige Banken gegenüber den risikofreudigen Banken nicht mehr benachteiligt», sagte Ammann. Von staatlichen Garantien auf Spareinlagen, wie sie nun etwa in Deutschland gewährt werden, hält der St. Galler Professor daher wenig. Auf diese Weise würden falschen Anreize gesetzt.
Ausserdem stelle sich die Frage, wie lange die nun ausgesprochenen Garantien gelten sollen. «Es besteht die Gefahr, dass die Garantien nicht mehr glaubwürdig rückgängig gemacht werden können und die Steuerzahler inskünftig das Risiko der Banken zu tragen haben», so Ammann.
Erhöhung für Banken zu teuer
Anderer Meinung als Ammann ist Hans Geiger, Experte für Schweizer Banken. Der emeritierte Professor der Universität Zürich hält einen Einlagenschutz von 30'000 Fr. zwar auch für «eher niedrig».
Eine Erhöhung sei aber dennoch nicht angebracht, da dies die Banken teuer zu stehen käme und die Solidarität unter den Banken belaste. Um das Risiko zu senken, empfiehlt Geiger den Bankkunden, ihre Bankguthaben auf verschiedene Institute zu verteilen.
Politik berät
Die Politik dagegen dürfte sich nicht mit Ratschlägen begnügen wollen: So soll eine höhere Einlagensicherung auch Thema einer Sondersession zur Finanzkrise sein, wie sie von der SP und den Grünen gefordert wird.
In einer vor rund einer Woche eingereichten Motion fordert auch der Solothurner CVP-Nationalrat Pirmin Bischof eine Erhöhung der Einlagensicherung auf europäisches Niveau. Der Vorstoss wurde von knapp 50 weiteren Parlamentariern unterzeichnet.
Auch der Bundesrat will alles daran setzen, um die Guthaben der Bankkunden zu schützen, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, die zurzeit den erkrankten Finanzminister Hans-Rudolf Merz vertritt. Die Einlagensicherung in der Schweiz sei «nicht ganz optimal» und werde «sicherlich überprüft».
Aktiendepots nicht betroffen
Kein Problem stellt der relativ tiefe Einlagenschutz in der Schweiz für jene Bankkunden dar, welche bei einer Schweizer Bank ein Wertschriftendepot halten. Denn Aktien und Obligationen werden bei der Liquidation einer Bank als Kundeneigentum betrachtet.
Sie werden daher abgesondert und fliessen anders als Sparguthaben nicht in die Konkursmasse ein. Dadurch könnte es solchen Kunden eigentlich egal sein, wenn ihre Bank in Schlingern gerät. Dafür tragen sie das Risiko, dass etwa ihre Aktien an der Börse an Wert einbüssen.
Jürg Rüttimann (Quelle: sda)
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