Donnerstag, 14. August 2008 / 14:19:23
Opfer von Seebach verzichtet auf Rekurs
Zürich - Das Opfer der Vergewaltigungen in Zürich-Seebach verzichtet auf einen Weiterzug der Fälle ans Bundesgericht. Das Jugendgericht Zürich hatte im Juli neun Rekurse der heute bald 15-Jährigen gegen die Einstellung von Verfahren abgewiesen.
Aus Rücksicht auf die Geschädigte werde auf einen Weiterzug der Rekurse ans Bundesgericht verzichtet, teilte die Anwältin des Opfers in einem Communiqué mit. Der Verzicht erfolge, obwohl die Begründung der Rekursentscheide nicht überzeuge, heisst es in der Mitteilung weiter.
Im sogenannten Fall Seebach war im November 2006 ein knapp 13-jähriges Mädchen von Jugendlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung mehrfach vergewaltigt worden. Ursprünglich war von 13 Tatverdächtigen die Rede. Die Verfahren gegen neun Angeschuldigte stellte die Staatsanwaltschaft aber ein. Gegen diese Entscheide hatte das Opfer rekurriert.
Im April wurden die Haupttäter, ein 19- und ein 17-jähriger Jugendlicher, unter anderem wegen Vergewaltigung verurteilt. Gegen vier weitere Angeschuldigte ordnete die Jugendanwaltschaft Erziehungsverfügungen mit jugendstrafrechtlichen ambulanten Massnahmen an. Drei der Jugendlichen rekurrierten. Die Fälle sind noch pendent.
ht (Quelle: sda)
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