Freitag, 27. Juni 2008 / 14:23:00
Liechtenstein erlaubt anonyme Stiftungen weiter
Vaduz - Im Fürstentum Liechtenstein wird es weiterhin anonyme Privatstiftungen geben. Auch das neue, vom Parlament verabschiedete Recht hält an dieser für den Finanzplatz wichtigen, im Ausland aber kritisierten Rechtsform fest.
Die vom Landtag genehmigte Totalrevision des Stiftungsrechts, die Anfang April nächsten Jahres in Kraft tritt, garantiert den steuerprivilegierten Familienstiftungen Anonymität. Eine Eintragungspflicht ins Öffentlichkeitsregister besteht nur für gemeinnützige Stiftungen.
Gemeinnützig sind von den rund 50'000 Stiftungen in Liechtenstein nur deren 500 bis 600. Die anonymen Familienstiftungen sorgten Mitte Februar für Schlagzeilen, weil wohlhabende Deutsche in Verdacht gerieten, dieses Instrument für Steuerhinterziehungen missbraucht zu haben.
Verhaftung von Post-Chef
Aufsehen erregte im Zusammenhang mit der deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre die spektakuläre Verhaftung des deutschen Postchefs Klaus Zumwinkel, der in der Folge von seinem Posten zurücktrat. Ermittelt wegen mutmasslicher Steuervergehen über Privatstiftungen im Fürstentum wird auch in anderen Ländern.
Der stellvertretende Liechtensteiner Regierungschef Klaus Tschütscher hatte schon bei der Vorstellung der Vorlage im Februar betont, mit dem neuen Stiftungsrecht könnten Steuervergehen nicht verhindert werden. Wenn jemand Steuern hinterziehen wolle, könne er es auch in Deutschland tun.
Schengen-Dublin ratifiziert
Gleichzeitig ratifizierte das Parlament das Abkommen von Schengen und Dublin einstimmig. Durch den Schengen-Vertrag muss das Fürstentum bei Steuerbetrugsfällen in Zukunft umfassend Rechtshilfe leisten.
Regierungschef Otmar Hasler hatte die Abkommen Ende Februar in Brüssel unterzeichnet. Die anderen Vertragsstaaten müssen die Übereinkommen mit dem Fürstentum nun auch noch ratifizieren. Wann Liechtenstein Schengen-Mitglied wird, steht offen.
ht (Quelle: sda)
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